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06.07.2021

GOZ-Frage des Monats

Neben Analoggebühren keine Materialkosten berechenbar

Wir haben für einen Patienten eine Teilprothese aus Kunststoff ohne Halte- oder Haftelemente angefertigt. Da für eine solche Prothese im Gebührenverzeichnis keine Gebühr existiert, haben wir zur Berechnung auf eine Analoggebühr zurückgegriffen. Können wir daneben das Abformmaterial in Rechnung stellen?

Bei Leistungen aus dem Gebührenverzeichnis der GOZ kann nach den allgemeinen Bestimmungen zum Abschnitt A des Gebührenverzeichnisses, Ziffer 2, das verwendete Abformmaterial gesondert berechnet werden. Diese Bestimmung kann aber nicht einfach auf Leistungen übertragen werden, die nicht im Gebührenverzeichnis enthalten sind. Hier muss gemäß § 6 (Gebühren für andere Leistungen) Abs. 1 eine nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertige Leistung zur Berechnung herangezogen werden. Die Kosten, die die Erbringung der Leistung auslöst, müssen also bei der Auswahl einer geeigneten Analoggebühr berücksichtigt werden, ggf. auch die Kosten für Abformmaterial, wenn es für die nicht im Gebührenverzeichnis enthaltene Leistung benötigt wird.
Die bisweilen von manchen privaten Versicherungen vertretene Auffassung, dass bei der Analogberechnung auch die speziellen Berechnungsbestimmungen, die für die Gebühr der zugrunde gelegten Leistung gelten, z. B. „je Zahn“ oder „einmal im Jahr“ oder eben auch eine Bestimmung zur gesonderten Berechenbarkeit bestimmter Materialien, für die analog zu berechnende Leistung übernommen werden müssten, findet in der GOZ keinen Rückhalt. Von der Möglichkeit, neben einer Analoggebühr auch Materialkosten zu berechnen, ist in § 6 Abs. 1 GOZ nicht die Rede. Wählen Sie also für eine spezielle Kunststoff-Teilprothese eine Analoggebühr, die so bewertet ist, dass mit ihr alle Kosten, auch die Kosten für Abformmaterial, abgegolten werden können.

An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

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