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06.01.2021

GOZ-Frage des Monats

Entfernung der Klebereste nach Abnahme eines Retainers

Kann die Entfernung von Zementresten nach der Abnahme eines Retainers separat berechnet werden?
Sollte im Rahmen einer kieferorthopädischen Therapie der Retainer durch denselben Behandler abgenommen worden sein, der auch die Zementreste entfernt, gehört die Entfernung des Befestigungszements zur Leistung und kann nicht zusätzlich berechnet werde. Hier kann der erhöhte Aufwand nur im Steigerungssatz der Geb.-Nr. 2702 GOÄ berücksichtigt werden. Stellt sich allerdings ein Patient in der Praxis vor, bei dem der Retainer bereits durch einen anderen Behandler entfernt wurde und lediglich die Reste des Zements beseitigt werden müssen, ist diese Leistung analog berechnungsfähig. Wir empfehlen hier die Geb.-Nr. 2130 GOZ als Analoggebühr.

An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

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