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05.10.2018

GOZ-Frage des Monats

Einschleifen einer Okklusion

Wie kann man das Einschleifen bzw. Korrekturen an der Okklusion berechnen? Sind subtraktive Maßnahmen an Zähnen oder Zahnersatz nötig, gibt es mehrerer Möglichkeiten der Berechnung. Bei groben Vorkontakten kann die Geb.-Nr. 4040 GOZ angesetzt werden – Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung. Bei subtraktiven Maßnahmen an Schienen gilt die Geb.-Nr. 7050 GOZ – Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche: subtraktive Maßnahmen, je Sitzung. Für funktionelles Einschleifen im Rahmen funktionstherapeutischer Therapie berechnet man nach Geb.-Nr. 8100 GOZ – Systematische subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss, am festsitzenden und/oder herausnehmbaren Zahnersatz, je Zahnpaar. All diese Gebührennummern können nicht zur funktionellen Optimierung von Kronen, Brücken und anderem Zahnersatz im Zusammenhang mit deren Eingliederung angesetzt werden.

An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

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