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05.03.2020

GOZ-Frage des Monats

Altersbeschränkung bei GOZ-Leistungen?

Wir haben bei einem Kind eine professionelle Zahnreinigung durchgeführt. Kann hierfür die Geb.-Nr. 1040 GOZ angesetzt werden, auch wenn das Kind erst vier Jahre alt ist?
Im Gebührenverzeichnis der GOZ ist nur eine Leistung beschrieben, die auf die Erbringung im Kindesalter beschränkt ist, die sogenannte Kinderkrone nach Geb.-Nr. 2250 GOZ. Die Leistung nach den Geb.-Nrn. 6060 - 6080 GOZ, Maßnahmen zur Einstellung der Kiefer in den Regelbiss, ist nur während der Wachstumsphase, die Leistung nach Geb.-Nr. 6090 GOZ, Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion durch alveolären Ausgleich, erst nach Abschluss der Wachtumsphase berechenbar.
Alle anderen im Gebührenverzeichnis aufgeführten Leistungen sind unabhängig vom Alter eines Patienten berechnungsfähig, sofern der unter der jeweiligen Gebührennummer beschriebene Leistungsinhalt vollständig erfüllt wurde und die Leistung aus zahnmedizinischer Sicht unter Berücksichtigung des Alters des Patienten indiziert war. Dies gilt selbstverständlich auch für die professionelle Zahnreinigung nach Geb.-Nr. 1040 GOZ.

An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre individuellen Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:

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