GOZ-Frage des Monats
Vorbereitung eines Zahnes mit einem Glasfaserstift
Kann beim Setzen eines Glasfaserstiftes für die teilweise entfernte Wurzelfüllung die GOZ-Nummer 2410 oder eine Analoggebühr berechnet werden?
Bei der teilweisen Entfernung der vorhandenen Wurzelfüllung und der Erweiterung und Ausformung des Kanallumens handelt es sich um methodisch notwendige Einzelschritte bei der Erbringung der Leistung nach Geb.Nr 2195 GOZ – Vorbereitung eines Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o. ä. zur Aufnahme einer Krone. Von selbstständigen, gesondert neben der Geb.Nr. 2195 GOZ berechnungsfähigen Leistungen kann hier daher nicht gesprochen werden. Im Übrigen wäre ja auch die Leistung nach Geb.Nr. 2410 GOZ – Aufbereitung eines Wurzelkanals – nicht vollständig erbracht, sodass auch aus diesem Grunde diese Gebühr nicht in Betracht käme.
An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!
Hier finden Sie weitere GOZ-Fragen des Monats:
- Berechnung einer Locator-Verbindung
- Entfernung der Klebereste nach Abnahme eines Retainers
- Ist die Geb.-Nr. 4025 neben der 4150 berechenbar?
- Prothesen-Unterfütterung
- Berechnung einer „Schnarcherschiene“
- Mehrfachberechnung an einem Zahn?
- Offene Abformung bei Implantaten
- Befestigung eines Zahnfragmentes
- Altersbeschränkung bei GOZ-Leistungen?
- Injektion zur Minderung der Blutungsneigung
- Verbindungselement auf einteiligem Implantat
- Geb.-Nr. 2390 GOZ bei laufender WKB
- Krone auf Krone
- Private Versicherungskarte
- Entfernung einer verschraubten Implantatkrone
- Spülprotokoll bei Endo-Behandlungen
- Natürliche Zahnkrone als Provisorium
- Sedierung bei zahnärztlichen Behandlungen
- Abtrennen eines Brückengliedes, Glättung der Trennstellen
- Geb.-Nr. 2330 GOZ nicht bei unfallbedingter Zahnfraktur
- HKP bei zahnmedizinisch nicht erforderlichen Leistungen
- Einschleifen einer Okklusion
- Erneuerung der Teleskop-Primärkrone
- Wiederbefestigen eines fremdgefertigten Provisoriums
- Berechnung des Verschlusses von Implantatkronen
- Berechnung eines „Stiftaufbaus“ unter Füllungen
- Aufsuchende Behandlung von Privatpatienten im Seniorenheim
- Eingliederung mit selbstadhäsivem Befestigungszement
- Kosten für Kopie der Patientenakte
- Keine Vereinbarung von GOZ-Zuschlägen
- Begründung für höheren Steigerungsfaktor
- Intraligamentäre Anästhesie
- Berechnung einer Implantatabdeckung
- Korrektur zahntechnischer Leistungen
- Erstattungs-Höchstsätze im Grundschutz-Tarif
- Keine Pauschalpreise bei der Professionelle Zahnreinigung (PZR)
- Keine Gebühr für keimreduzierende Mündspülung
- Cover-Denture-Prothese und Prothesenspannen
- Einbringung eines "Kollagen-Dentalkegels" in eine Extraktionswunde
- Steigerungssatz bei Behandlung unter Vollnarkose
- Vergütungsvereinbarung bei Schmerzbehandlung
- Zahntechnische Leistungen im Basistarif
- Öle in der Parodontaltherapie
- Steigerungssatz bei Analoggebühren
- Provisorien im direkten Verfahren
- Beratung per E-Mail oder SMS
- Prothetische Versorgung mit Funktionstherapeutie
- Wie kann Akkupunktur vom Zahnarzt berechnet werden?
- Berechnung einer Strahlenschutzschiene
- Berechnung eines Löffelsetup
- Berechnung einer Implantoplastik
- Tiefziehschiene als Provisorium
- Berechnung von Socket Preservation
- Berechnung einer Prothesenreinigung
- Berechnung einer Kunststoffteilprothese
- Berechnung der Anwendung eines Kariesdetektors
- Berechnung einer Zahnaufhellung
- Zahnfarbbestimmung