GOZ-Frage des Monats
Privatleistungen bei Kassenpatienten – Begleitleistungen
Ist es korrekt, dass bei einem Kassenpatienten alle Begleitleistungen ebenfalls privat zu berechnen sind, wenn die „Hauptleistung“ nach der GOZ berechnet werden muss: zum Beispiel bei
einer Kompositfüllung in Mehrschichttechnik im Seitenzahnbereich eine eventuell nötige Anästhesie (I), eine besondere Maßnahme beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten (bMF) oder
eine Caries-profunda-Behandlung (cp)?
Begleitleistungen einer privat zu berechnenden Leistung sind nur dann ebenfalls privat zu berechnen, wenn sie einzig und allein durch die privat zu berechnende Leistung ausgelöst werden. Hätte also ein Patient eine Anästhesie für eine Füllung erhalten, die von der Krankenkasse erstattet wird, so wird aus der Anästhesie keine Privatleistung, weil er sich für eine Kompositrestauration in Mehrschichttechnik entschieden hat. Erst recht nicht die Behandlung einer Caries profunda, die unabhängig von der anschließenden Versorgung des Zahnes als Kassenleistung zu erfolgen hat. Das gleiche gilt für besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten.
An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!
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- Einbringung eines "Kollagen-Dentalkegels" in eine Extraktionswunde
- Steigerungssatz bei Behandlung unter Vollnarkose
- Vergütungsvereinbarung bei Schmerzbehandlung
- Zahntechnische Leistungen im Basistarif
- Öle in der Parodontaltherapie
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- Provisorien im direkten Verfahren
- Beratung per E-Mail oder SMS
- Prothetische Versorgung mit Funktionstherapeutie
- Wie kann Akkupunktur vom Zahnarzt berechnet werden?
- Berechnung einer Strahlenschutzschiene
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- Berechnung einer Implantoplastik
- Tiefziehschiene als Provisorium
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- Berechnung einer Prothesenreinigung
- Berechnung einer Kunststoffteilprothese
- Berechnung der Anwendung eines Kariesdetektors
- Berechnung einer Zahnaufhellung
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