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12.04.2021

GOZ-Frage des Monats

Berechnung mikrobiologischer Tests

Wie werden einem Patienten die Kosten eines mikrobiologischen Tests auf pathogene Keime bei parodontalen Erkrankungen in Rechnung gestellt?
Die Entnahme der Probe, z. B. mittels Papierspitze, ist nach der Geb.-Nr. 298 GOÄ berechnungsfähig.
Wird die Probe zur Keimbestimmung in ein pathologisches Institut oder Labor gegeben, bietet die GOZ keine Möglichkeit, die Kosten für den Test in einer zahnärztlichen Rechnung auszuweisen. Daher erhält der Patient hierüber eine Rechnung des Labors, das die Keimbestimmung durchführt.
Hier verlangt die GOZ laut § 4 Abs. 5: Sollen Leistungen durch Dritte erbracht werden, die diese dem Zahlungspflichtigen unmittelbar berechnen, so hat der Zahnarzt ihn darüber zu unterrichten. Dass der Patient über die Rechnung des Labors informiert wurde, sollte in der Behandlungsakte vermerkt werden.

An dieser Stelle beantworten wir monatlich aktuelle, oft gestellte Fragen zur GOZ und versuchen so, Licht ins Dunkel zu bringen. Für Ihre Fragen kontaktieren Sie gerne die Mitarbeiter des GOZ-Referats. Wir sind für Sie da!

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