03.12.2020
Gefährdungsbeurteilung in der Praxis
Benötigen wir für die Patientenbehandlung in unserer Zahnarztpraxis eine spezielle Gefährdungsbeurteilung während der Pandemie?
Auf jeden Fall ist für die besondere Gefährdungsform während der Covid-19-Pandemie auch eine besondere Gefährdungsbeurteilung in Ihrer Praxis notwendig. Im Downloadbereich des Zahnärztlichen Qualitätsmanagement-Systems ZQMS finden Sie hierzu das Formular, das Sie individualisieren und Ihrem Qualitätsmanagement-System beifügen können: www.zqms.de und https://www.zaek-berlin.de/zahnaerzte/praxisfuehrung (unter Gefährdungsbeurteilung).
Wir sind für Sie da!
Dr. Helmut Kesler und Ihr Referat Praxisführung der ZÄK Berlin
Haben auch Sie Fragen zur Praxisführung? Wir beantworten sie gern.
E-Mail: praxisfuehrung(at)zaek-berlin.de Tel. (030) 34 808 163
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