Jan Engel | AdobeStock

03.12.2020

Gefährdungsbeurteilung in der Praxis

Benötigen wir für die Patientenbehandlung in unserer Zahnarztpraxis eine spezielle Gefährdungsbeurteilung während der Pandemie?

Auf jeden Fall ist für die besondere Gefährdungsform während der Covid-19-Pandemie auch eine besondere Gefährdungsbeurteilung in Ihrer Praxis notwendig. Im Downloadbereich des Zahnärztlichen Qualitätsmanagement-Systems ZQMS finden Sie hierzu das Formular, das Sie individualisieren und Ihrem Qualitätsmanagement-System beifügen können: www.zqms.de und https://www.zaek-berlin.de/zahnaerzte/praxisfuehrung (unter Gefährdungsbeurteilung).

Wir sind für Sie da!

Dr. Helmut Kesler und Ihr Referat Praxisführung der ZÄK Berlin
Haben auch Sie Fragen zur Praxisführung? Wir beantworten sie gern.
E-Mail: praxisfuehrung(at)zaek-berlin.de Tel. (030) 34 808 163

Hier finden Sie weitere Beiträge von Praxisführung kompakt:

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de