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04.06.2020

Keine Nachteile bei Aktualisierungsfristen

Ausgefallene BuS-Termine

Gemäß dem Drei-Jahres-Turnus der BuSBetreuung wäre unsere Praxis jetzt wieder an der Reihe. Aber der vereinbarte Termin wurde aufgrund eines Covid-19-Kontaktes auf unbestimmte Zeit verschoben. Was sollen wir jetzt machen?
Liebes Praxisteam, keine der am BuS-Dienst der ZÄK Berlin teilnehmenden Praxen hat einen Nachteil bei den Aktualisierungsfristen, wenn Schulungstermine wegen der Ansteckungsgefahr durch Corona abgesagt wurden. Wir werden auf jeden Fall schnellstmöglich einen Nachholtermin mit Ihnen vereinbaren.

Bitte denken Sie aber trotzdem daran, dass Sie Ihren Angestellten die Möglichkeit der betriebsärztlichen Betreuung bei gegebenem Anlass ermöglichen. Aktuell bieten die mit der Kammer kooperierenden Betriebsärzte kostenlos einen Antikörpertest auf Covid-19 an. Für alle spezifisch arbeitsmedizinische Fragen stehen Ihnen unsere Betriebsärzte PD Dr. Dr. med. Alexander Gerber und Dr. med. Marc Krüger unter Tel. 0176 301 437 51 oder E-Mail: betriebsaerzte(at)gmx.de zur Verfügung.

Haben auch Sie Fragen zur Praxisführung? Wir beantworten Sie gern.
E-Mail: praxisfuehrung(at)zaek-berlin.de
Tel. (030) 34 808 163

Hier finden Sie weitere Ausgaben von Praxisführung kompakt:

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