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13.01.2020

Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern

Praxisführung kompakt - neue Rubrik

Bei mir in der Praxis arbeiten 3 Zahnärzte, 5 ZFAs, 2 ZMFs, ein Azubi und eine Reinigungskraft. Müssen wir für unsere Praxis eine Datenschutzbeauftragte bzw. einen Datenschutzbeauftragten bestellen?

Liebes Praxisteam, das ist nicht nötig. Die bislang im Bundesdatenschutzgesetz festgelegte Mitarbeitergrenze von zehn Beschäftigten zur verpflichtenden Bestellung eines Datenschutzbeauftragten wurde auf die Anzahl von zwanzig angehoben. Gemäß dieser Gesetzesänderung ist die Benennung und Meldung eines Datenschutzbeauftragten bei der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nur noch notwendig, wenn mindestens zwanzig Beschäftigte mit ständig automatisierten Daten arbeiten bzw. diese verarbeiten.
Weitere Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) finden Sie hier: www.zaek-berlin.de/themen/datenschutz oder detailliert mit allen notwendigen Formularen im ZQMS.

Wir sind für Sie da!
Ihr Referat Praxisführung der ZÄK Berlin

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