Neues Datenschutzrecht seit Mai 2018

Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 in jeder Zahnarztpraxis verbindlich anzuwenden. Es gilt, eine Vielzahl an Aspekten zu beachten, um personenbezogene Daten, nicht nur der Patienten, sondern beispielsweise auch des Personals und der Lieferanten zu schützen. Doch viele Regelungen sind nicht neu, sondern die Übertragung des bereits praktizierten deutschen Datenschutzrechts auf europäische Ebene.

Hier finden Sie im Wortlaut

 

Oft gestellte Fragen zur EU-DSGVO 

Die FAQs zur EU-DSGVO werden fortlaufend aktualisiert (Stand: 09.2021).

Änderung DSGVO! Information der Patienten: Die Berliner Beauftragte für Datenschutz weist darauf hin, dass jeder Patient einzeln darüber informiert werden muss, zu welchem Zweck die Praxis seine personenbezogenen Daten verarbeitet. D. h. Sie müssen jedem Patienten ein Exemplar der Informationserklärung übergeben. Hierüber genügt ein Vermerk in der Patientenakte, eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Ein Aushang ist leider nicht ausreichend.

 

Informationen der Bundeszahnärztekammer zum neuen Datenschutzrecht

Hier können Sie das Merkblatt der BZÄK zum neuen Datenschutzrecht, das die wichtigsten Informationen und Neuerungen zusammenfasst, herunter laden.

Hier finden Sie außerdem den aktualisierten Datenschutz- und Datensicherheits-Leitfaden für die Zahnarztpraxis-EDV (Rechtsgrundlagen und Hinweise für die Zahnarztpraxis) der BZÄK.

 

Datenschutz im ZQMS der Zahnärztekammer Berlin

Damit Sie sich nicht alle Informationen zur Umsetzung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zusammensuchen müssen, hat die Zahnärztekammer Berlin im neuen Zahnärztlichen QualitätsManagementSystem (ZQMS) alle notwendigen Unterlagen für ihre Mitglieder bereit gestellt. Beim ZQMS können Sie sich kostenlos unter www.zqms.de registrieren. Mit dem ZQMS stehen Ihnen alle Materialien zur Verfügung, um die Anforderungen an den Datenschutz umsetzen zu können und Sie sind gut vorbereitet auf den Start der DSGVO.

Alle Informationen zur Registrierung können Sie dem ZQMS-Flyer entnehmen.

Hier finden Sie ein Video, in dem das ZQMS kurz erklärt wird: ZQMS - Zahnärztliches QM ohne Stress


Bei Fragen zum ZQMS wenden Sie sich bitte an das Referat Praxisführung der Zahnärztekammer Berlin:
Telefon (030) 34 808 119.


Juristische Erstberatung zum Datenschutz

Bei rechtlichen Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an die Justiziarin der Zahnärztekammer Berlin:
Irene Mitteldorf,  Telefon (030) 34 808 161.

 

Hier können Sie die Unterlagen einsehen


Allgemeine Informationen zum Datenschutz


Dokumente, Vorlagen, Muster zum Datenschutz


Patienten-Einwilligung


Mitarbeiter-Einwilligung und -Verpflichtungserklärung


Auftragsdatenverarbeitung


Datenschutzbeauftragter (DSB)

Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einer Praxis, die keine oder nahezu keine Datenverarbeitung vornehmen, z. B. die Behandlungsassistenz, sind nicht zum Personenkreis derjenigen zu zählen, deren „Kerntätigkeit in der umfangreichen Verarbeitung personenbezogener Daten“ nach Art. 37 EU-DSGVO liegt. Sie sind damit nicht für die Bestimmung der Personengrenze zur Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten heranzuziehen. 

 

Verschlüsselung vertraulicher Dateien


Mehr Informationen finden Sie unter www.zaek-berlin.de/verschluesselung

 

Auslegung der Vorschriften: Die EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie die neue Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind am 25. Mai 2018 in Kraft getreten. Die Auslegung der Vorschriften lässt aktuell noch einige Fragen offen, die erst im Laufe der Zeit durch die einzelnen Datenschutzbehörden bzw. durch die Gerichte entschieden werden. Die hier eingestellten Formulare und Hinweise unterliegen daher einer ständigen Aktualisierung. Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Haftung der Zahnärztekammer Berlin für die bereitgestellten Formulare und Muster nicht übernommen werden kann.

 

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