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04.05.2020

Fünf-Jahres-Frist verlängert

Ausgefallene Strahlenschutz-Kurse

Die Frist zwischen den Kursen, die zur Auffrischung der Fach- und Sachkunde im Strahlenschutz erforderlich sind, darf insgesamt fünf Jahre nicht überschreiten. Aber durch die Corona-Krise sind zurzeit alle Kurse abgesagt worden. Müssen wir jetzt etwas unternehmen?
Liebes Praxisteam,
für die Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnärztinnen und Zahnärzte und zahnärztliches Personal hat das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit (LAGetSi)mitgeteilt: Im Zeitraum vom 1. März bis 30. Juni 2020 ablaufende Aktualisierungsfristen gelten ohne weitere Prüfung als eingehalten, wenn die bereits angemeldete Kursteilnahme danach zum nächstmöglichen beim Kursveranstalter verfügbaren Termin erfolgt. Es spielt keine Rolle, ob (in Folge von Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus) der Kurs vom Veranstalter oder vom Teilnehmer abgesagt wurde. Wichtig für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Die Kursanmeldung ist unbedingt aufzubewahren, bis die spätere Aktualisierung erfolgt.
Wir sind für Sie da!
Ihr Referat Praxisführung der Zahnärztekammer Berlin und Ihre Zahnärztliche Stelle Röntgen

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