Anmeldung beim LAGetSi
Röntgengerät in Gemeinschaftspraxis
Anmeldung beim LAGetSi Röntgengerät in GemeinschaftspraxisIn unserer Gemeinschaftspraxis arbeite ich zusammen mit meiner gleichberechtigten Kollegin. Wir haben ein neues digitales Röntgengerät angeschafft. Müssen wir unser neues Gerät beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) anmelden?
Liebes Praxisteam, es ist richtig und wichtig, dass die Praxis den Betreiber/Abgrenzungsvertrag nach § 44 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) erstellt. Jedoch ist es nicht zwingend notwendig, diesen auch an das LAGetSi zu senden. Es reicht aus, dass Sie für den Fall der Nachfrage den Vertrag vorhalten.
Falls Sie bisher noch keinen Betreiber/Abgrenzungsvertrag erstellt haben, können Sie den Mustervertrag nutzen, den Sie auf unserer Website finden: www.zaek-berlin.de➝Zahnärzte ➝Zahnärztliche Stelle Röntgen ➝Röntgen-Formulare➝Muster Betreibervertrag
Wir sind für Sie da!
Ihr Referat Praxisführung und Ihre Zahnärztliche Stelle Röntgen
Haben auch Sie Fragen zur Praxisführung? Wir beantworten Sie gern.
E-Mail: praxisfuehrung@zaek-berlin.de
Tel. (030) 34 808 163
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