Referat Gebührenordnung für Zahnärzte | Haushalt und Finanzen

Referat Gebührenordnung für Zahnärzte | Haushalt und Finanzen

Dr. Jürgen Brandt

  • gebührenrechtliche Beratung zur GOZ und GOÄ
  • Berechnungsempfehlungen
  • Rechnungsprüfung
  • GOZ-Kommentare und Stellungnahmen
  • Musterformulare
Gebührenordnung für Zahnärzte
Daniel Urbschat
Gebührenordnung für Zahnärzte
Susanne Wandrey
  • Berechnungsempfehlungen und allgemeine gebührenrechtliche Fragen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
  • Informationen zu GOZ-Kommentaren, Berechnungsempfehlungen, Stellungnahmen, Musterformulare etc.
  
Kommentar/Berechnungsempfehlungaktualisiert am:
  
GOZ 
§ 1 Abs. 2 - Zahnmedizinische Notwendigkeit18.06.13
§ 2 Abs. 1 - Vergütungsvereinbarungen29.06.16
§ 2 Abs. 3 - Verlangensleistungen06.02.15
§ 4 Abs. 2 - Begriff "Selbständige Leistung"24.07.13
§ 4 Abs. 3 - Verbrauchsmaterial/Ersatz von Auslagen31.05.12
§ 5 Abs. 2 - Steigerungssatz/Bemessen der Gebühren29.09.14
§ 6 Abs. 1 - Analogberechnung22.06.16
§ 9 - Zahntechnische Leistungen01.03.16
§ 10 - Rechnungslegung/Fälligkeit der Vergütung06.04.16
  
GOZ-Gebühren 
0050 für die Gegenkieferabformung?26.06.13
2130 Restaurationen - Kontrolle, Finieren/Polieren, Nachpolieren01.11.16
2390 Trepanation02.02.15
3290, 3300, 3310 Wundkontrolle und Nachbehandlung01.11.16
  
GOÄ-Gebühren 
Ä6 - Berechenbarkeit gemäß § 6 Abs. 2 GOZ01.10.19
Ä34 für langdauernde Beratung?17.03.21
Ä75 für Auskünfte an private Kostenerstatter28.02.24
Ä399 - Perkussionstest21.11.23
Ä5370 und Ä537701.09.15
A 
Analogberechnung22.06.16
Ankerkronen/Einzelkronen03.02.15
Antimikrobielle photodynamische Therapie (PDT)08.04.19
Aufbaufüllungen/Aufbaurestaurationen29.03.17
Ausfallhonorar bei Terminversäumnis07.02.11
Auskünfte an private Kostenerstatter - Ä75?28.02.24
B 

Basistarif/Standardtarif

Bleichen/Bleaching von Zähnen 

01.10.19
11.07.22
Bemessen der Gebühren (Steigerungssatz u. Begründen)29.09.14
D 
Digitale Volumentomografie01.09.15
Dokumentation25.06.20
E 
Einzelkronen/Ankerkronen03.02.15
Entfernen einer vorhandenen Wurzelfüllung09.05.17
Endodontische Behandlung bei Kassenpatienten/Berechnungsmöglichkeiten02.07.20
Ersatz von Auslagen/Verbrauchsmaterial31.05.12
F 
Fotografien09.02.12
G 
Gewährleistung/Haftung21.05.13
GKV-Patienten/Privatleistungen01.07.18
H 
Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 u. 2 GOZ29.06.16
I 
Intrakanaläre Diagnostik (IKD)13.07.23
P 
PDT (Antimikrobielle photodynamische Therapie)08.04.19
Periimplantitisbehandlung (chirurgische)22.12.21
Perkussionstest21.11.23
Präendodontischer Aufbau19.02.15
Professionelle Zahnreinigung22.07.13
Provisorien - direktes und indirektes Verfahren03.02.15
R 
Ratenzahlungen29.09.14
Rechnung: (Form-)Vorschriften und Fälligkeit - § 10 GOZ18.04.16
Restaurationen - Kontrolle, Finieren/Polieren, Nachpolieren01.11.16
S 
Selbständige Leistung24.07.13
Socket Preservation18.11.20
Steigerungssatz u. Begründen29.09.14
T 
Trepanation02.02.15
V 
Verbrauchsmaterial/Ersatz von Auslagen04.02.16
Vergütungsvereinbarungen18.09.23
Verlangensleistungen26.02.20
Vorauszahlungen26.02.20
W 
Wurzelfüllung entfernen09.05.17
Z 
Zahnmedizinische Notwendigkeit18.06.13
Zahntechnische Leistungen/Kosten/§ 9 GOZ01.03.16

Abrechnung wird an der Universität kaum gelehrt. Oft gibt es Berührungsängste mit der Abrechnung; die vielen Paragrafen und Abrechnungsnummern schrecken geradezu ab. Darum hat das GOZ-Referat diese Fortbildungskurse gerade (aber nicht ausschließlich) für junge Zahnärzte ins Leben gerufen.

Die Workshops, geleitet vom GOZ-Referatsleiter Dr. Jürgen Brandt, finden in kleinen Gruppen statt, um die Intensität der jeweiligen Lehrinhalte zu erhöhen und das persönliche Gespräch zu erleichtern.


GOZ-Workshops 2024
 


Pro Workshop werden 2 Fortbildungspunkte vergeben.
Die Workshops finden in einer kleinen Gruppe in der Zahnärztekammer Berlin, Stallstraße 1, 10585 Berlin im Seminarraum 1. Etage statt.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist eine persönliche Anmeldung per E-Mail unbedingt erforderlich: goz(at)zaek-berlin.de.

GOZ und leitliniengerechte Parodontitisbehandlung

Nachdem in 2021 für gesetzlich versicherte Patienten neue BEMA-Positionen für eine leitliniengerechte Parodontitisbehandlung gemäß der S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ der DG Paro und der DGZMK eingeführt wurden, stellte sich die Frage, inwieweit die GOZ diese Behandlungsstrecke abbildet. Dabei wurde ersichtlich, dass einige der neuen BEMA-Positionen nicht adäquat im Gebührenverzeichnis der GOZ abgebildet oder in der Berechnungshäufigkeit begrenzt sind. Augenfällig dabei war aber vor allem die erheblich bessere Bewertung der neuen BEMA-Positionen im Vergleich zu den entsprechenden GOZ-Gebühren.

Einige Landeszahnärztekammern und auch die Bundeszahnärztekammer hatten daraufhin versucht, durch synoptische Gegenüberstellung die PAR-Behandlungsstrecke durch GOZ-Gebühren darzustellen. Dabei griffen sie weitreichend auf die Berechnungsmöglichkeit nach § 6 Abs. 1 GOZ zurück (sog. Analogberechnung) Die privaten Kostenerstatter (PKV und Beihilfe) waren dagegen zunächst der Ansicht, dass das Gebührenverzeichnis der GOZ die neue Behandlungsstrecke komplett abdecken würde. Letztlich wurden im Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen der BZÄK, des PKV-Verbandes und der Beihilfe für diejenigen Leistungen, die im Gebührenverzeichnis der GOZ keine Entsprechung finden konnten, Beschlüsse zur Berechnung dieser Leistungen nach § 6 Abs. 1 GOZ gefasst. Diese Beschlüsse, Nrn. 54 bis 59, [abrufbar unter www.bzaek.de GOZ → Beratungsforum für Gebührenordnungsfragen → Download] sind anwendbar für alle ab dem 18. Dezember 2022 erbrachten Leistungen und für vor diesem Datum erbrachte Leistungen, für die noch keine Rechnung erteilt wurde.

Die Beschlüsse des Beratungsforums betreffen Leistungen, die den BEMA-Positionen Nr. 4 (PA-Status nach S3-Leitlinie), ATG, AIT, BEV und der UPT entsprechen. Die übrigen Leistungen der PAR-Behandlungsstrecke sind nach den originären GOZ-Gebühren zu berechnen.

2024

2023

2022

 

2021

 

2020

 

2019

 

2018

 

2017

 

2016

 

2015

 

2014

 

2013

 

2012

 

2011

 

2010

  • Vereinbarung, § 2 Abs. 1 u. 2 GOZ
    ➥zur Vereinbarung einer abweichenden Höhe der Vergütung, z. B. für Leistungen, die mit einem Steigerungsfaktor über 3,5 berechnet werden sollen.

  • HKP nach § 2 Abs. 3 GOZ
    ➥ für Leistungen, die das Maß des zahnmedizinisch Notwendigen überschreiten, und auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht werden, z. B. Bleaching.
    ➥ Achtung: eine zahnmedizinisch nicht notwendige Leistung ist in der Rechnung als "Verlangensleistung" zu kennzeichnen.

    Hinweis zur Anwendung bei Kassenpatienten:
    ➥ nicht für zahnmedizinisch notwendige zahnärztliche Leistungen, die nach den Richtlinien für die vertragszahnärztliche Versorgung nicht als Kassenleistung erbracht werden dürfen (z. B. FAL/FTL).

  • Entbindung von der Schweigepflicht
    ➥ Erklärung eines Patienten, dass er seinen Zahnarzt von der Schweigepflicht z. B. der privaten Krankenversicherung gegenüber entbindet.

"Friedensbrief" Beihilfe (LVwA Berlin) und ZÄK Berlin

  • Information für Zahnarztpraxen und beihilfeberechtigte Patienten

Informationen für beihilfeberechtigte Patienten

  • Merkblatt zur Information von Patienten über die Beihilfe einerseits und den Vergütungsanspruch des Zahnarztes andererseits

Merkblatt für Privatpatienten und Beihilfeberechtigte

  • Erläuterungen zur Leistungsberechnung nach GOZ
  • Erstattungsansprüche gegen die private Krankenversicherung und/oder Beihilfe
  • Vergütungsanspruch des Zahnarztes

Hier finden Sie den Flyer "Endodontie richtig liquidieren nach GOZ in GKV und PKV"

Sie erfahren:
•    Wann Berechnung nach Kasse, wann privat?
•    Zusätzliche Leistungen bei Kassenpatienten
•    Analogberechnung von endodontischen Leistungen
•    Häufige Fehler bei der Abrechnung/Privatliquidation


[Hinweis: Der Flyer gibt den Stand vom Januar 2020 wieder. Bitte beachten Sie aktuelle MBZ-Artikel und Stellungnahmen des GOZ-Referates.]

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de