Dienstagabend-Fortbildung ab 7. Mai 2024
„Arbeitsrecht für Zahnärzte von der Zeiterfassung bis zur Entgeltfortzahlung“ (STREAM)*
Das Arbeitsrecht unterliegt einem stetigen Wandel. Dies ist bedingt durch die Einflüsse des Europarechts, aber auch gesellschaftliche und branchenbezogene Veränderungen. Immer mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte suchen die Flexibilität der Anstellung, um sich auf die fachliche Arbeit konzentrieren und ihre Tätigkeit besser mit den Herausforderungen des Alltags verknüpfen zu können. Zugleich ist der Arbeitskräftemangel längst im Dentalwesen angekommen und Praxen müssen sich gut aufstellen, um mit attraktiven Arbeitsbedingungen die besten Fachkräfte für sich zu gewinnen.
Oft jedoch ist den Parteien des Arbeitsverhältnisses gar nicht wirklich klar, was flexible, attraktive und faire Arbeitsbedingungen im Einzelnen eigentlich bedeuten. Dies ist jedoch essentiell, damit sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die richtigen Entscheidungen bei der Begründung und ggf. auch der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses treffen können.
Noch immer finden sich im Arbeitsrecht Mythen und Legenden, mit denen der Vortrag aufräumen will. Können Arbeitnehmer neuerdings zur Zeiterfassung gezwungen werden? Besteht eine Beschäftigungspflicht für Arbeitgeber, wenn nicht genug zu tun ist? Was passiert mit der Umsatzbeteiligung, wenn die Zahnärztin oder der Zahnarzt krank oder im Urlaub ist? Wie haftet die angestellte Zahnärztin bzw. der angestellte Zahnarzt gegenüber Patienten und Arbeitgeber? Diese und viele andere Fragen wird der Vortrag zu beantworten versuchen.
Kurzvita Dr. Dr. Simon Alexander Lück, Berlin
1997-2001 | Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin und an der Humboldt-Universität zu Berlin |
2002 | Journalistische Tätigkeit, u. a. für die Berliner Zeitung |
2003-2005 | Referendariat in Berlin und Chicago (USA) |
2006-2010 | Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt in deutscher Großkanzlei; Beginn der juristischen Promotion an der FU Berlin; Beginn der medizinwissenschaftlichen Promotion an der Charité Universitätsmedizin Berlin |
2008-2009 | Abordnung zur Europäischen Investitionsbank in Luxemburg |
2009 | Promotion zum Dr. rer. medic. |
2010-2011 | Tätigkeit in der Wirtschaftsprüferkammer (Abteilung Berufsrecht) |
2012 | Promotion zum Dr. iur. |
2012-2017 | Übernahme und Ausbau eines medizin- und wirtschaftsrechtlichen Dezernates in einer bundesweiten Kanzlei |
2014 | Erlangung des Fachanwaltstitels Fachanwalt für Verwaltungsrecht |
2016 | Erlangung des Fachanwaltstitels Fachanwalt für Medizinrecht |
2018 | Erlangung des Fachanwaltstitels Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht; Überführung des Dezernats zur weltweit agierenden Großkanzlei BUSE |
Seit 2019 | Führung eines medizin- und wirtschaftsrechtlichen Dezernates bei BUSE, Leitung der dortigen Praxisgruppe Gesundheitswesen |
*Vortrags-Modalitäten
Ab dem 7. Mai 2024 streamen wir die Veranstaltung für vier Wochen (bis 04.07.2024).
Bewertung: Die Teilnahme kann entsprechend den Leitsätzen und der Punktebewertung der zahnärztlichen Fortbildung von BZÄK, DGZMK und KZBV mit bis zu drei CME-Fortbildungspunkten bewertet werden.
Zur Qualitätssicherung bei der Punktevergabe ist die Rücksendung des Formulars mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmenden erforderlich. Eine gesonderte Erfolgskontrolle findet bei den Fortbildungen im Mai und Juni nicht statt.
Bescheinigung: Der E-Mail-Versand der Teilnahmebescheinigung erfolgt über das Referat Zahnärztliche Fort- und Weiterbildung innerhalb von vier Wochen nachdem Sie uns Ihren vollständigen Namen und Adresse mitgeteilt haben.
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