01.07.2020

Umsatzsteuer-Senkung

Infos für Zahnarztpraxen

Nach dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz wird vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 der umsatzsteuerliche Regelsatz von 19 Prozent auf 16 Prozent und der ermäßigte Satz von 7 Prozent auf 5 Prozent abgesenkt. Die Änderungen gelten für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe.

Auch die Zahnärztekammer Berlin gibt selbstverständlich die Ermäßigung bei der Berechnung ihrer Dienstleistungen (z. B. im Referat Praxisführung) weiter.

Die neuen Steuersätze gelten für alle Umsätze, die in diesem Zeitraum ausgeführt werden, auch für Zahnärztinnen und Zahnärzte, denen empfohlen wird, sich für Details mit ihrem steuerlichen Berater abzustimmen.

Von der Umsatzsteuer-Senkung ebenso betroffen sind die Steuersätze für zahntechnische Leistungen.

Auf der Coronavirus-Seite der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin finden Sie unter der Überschrift "Absenkung der USt-Sätze in der Zahnarztpraxis (01.07.2020)" weitere Informationen.

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