21.01.2021

PSA in der Pandemie

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir möchten Sie noch einmal auf die S1-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund-und Kieferheilkunde (DGZMK) – hier auch in der Kurzfassung – von September 2020 sowie auf unsere Meldung zur „Gefährdungsbeurteilung während der Pandemie“ von Dezember 2020 hinweisen. Die S1-Leitlinie beinhaltet einen Minimal-Standard und die Gefährdungsbeurteilung resultiert aus der individuellen Einschätzung der praxiseigenen Gefährdung durch Sie als Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber.
In der S1-Leitlinie sowie ggf. ergänzend zu Ihrer individuellen Gefährdungsbeurteilung finden Sie Handlungshinweise bezüglich der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) sowie andere wichtige Hygienestandards.
Uns ist zur Kenntnis gelangt, dass in der Vergangenheit einige Gesundheitsämter unter Berücksichtigung der Inkubationszeit Quarantäne verordnet haben, wenn während der Behandlung einer/s danach positiv getesteten Patientin/Patienten bzw. beim Kontakt zu einer/m danach positiv getesteten Mitarbeiter/in keine FFP2-Masken getragen wurden.
Wir sind für Sie da!
Ihr Referat Praxisführung

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de