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02.10.2018

Medizinische Geräteprüfung

Service der Zahnärztekammer: Prüfung medizinischer und elektrischer Arbeits- und Betriebsmittel in der Zahnarztpraxis

In einer Zahnarztpraxis sind täglich verschiedenste Geräte im Einsatz. Aus Sicherheitsgründen müssen sowohl die Medizingeräte als auch die Elektrogeräte in einer Praxis regelmäßig überprüft werden, da es ansonsten haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Grundlage für die Überprüfung der Geräte sind das Medizinproduktegesetz (MPG), die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung–Vorschrift 3 (DGUV-V3) und die Herstellerangaben des entsprechenden Gerätes. Bei den zahlreichen Arbeits- und Betriebsmitteln in einer Praxis unterscheidet man zwischen medizinischen elektrischen Geräten (Behandlungseinheit, Sterilisator, Chirurgiegerät etc.) und den elektrischen Geräten (Kühlschrank, Wasserkocher, Mikrowelle u. a.). Um eine normgerechte Überprüfung dieser Geräte zu gewährleisten, werden hierfür die VDE-Prüfung, die sicherheitstechnische oder messtechnische Kontrolle herangezogen. Das Prüfen medizinischer elektrischer Geräte erfolgt nach DIN VDE 0751-1 (DIN EN 62353). Alle anderen elektrischen Geräte werden im sogenannten E-Check nach DIN  VDE 0701/0702 geprüft ...

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Für Rückfragen und die Terminierung einer Überprüfung Ihrer medizinischen und/oder elektrischen Arbeits- und Betriebsmittel, den sogenannten E-Check, wenden Sie sich bitte an:
Zahnärztekammer Berlin | Referat Praxisführung | Medizintechnik und Gerätesicherheit
Erik Kiel | Telefon (030) 34 808 162 | E-Mail
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