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07.05.2021

Kindeswohlgefährdung: Zahnärzte dürfen das Jugendamt einschalten

Die zm fasst die Inhalte eines neuen Gesetzes zum Kinderschutz zusammen.

Ein neues Gesetz soll Kinder- und Jugendliche in schwierigen Verhältnissen besser schützen. Ausdrücklich dürfen nun auch Zahnärzte aktiv werden und bei Gefahren für das Kindeswohl das Jugendamt einschalten.
Hier finden Sie den zm-Artikel mit den relevanten Regelungen.

Mehr Informationen und viele Dokumente zum Download finden Sie im Referat Prävention | Gesellschaftliches Engagement.

Das „Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG) ist am 7.5.2021 verabschiedet worden. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) schreibt dazu "Zahnärztinnen und Zahnärzte helfen, Kindeswohlgefährdungen frühzeitig zu erkennen".

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