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01.07.2019

Kammerbeitrag

Wir bitten um Überweisung für das zweite Halbjahr 2019

Wir weisen darauf hin, dass Anfang Juli der Kammerbeitrag für das zweite Halbjahr 2019 fällig wurde. Nach § 4 der Beitragsordnung der Zahnärztekammer Berlin sind die Beiträge jeweils zu Beginn des Kalenderhalbjahres ohne besondere Aufforderung zu entrichten. Kammerangehörige, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, werden gebeten, den Kammerbeitrag einschließlich eventuell noch vorhandener Rückstände auf eines der Konten der Zahnärztekammer Berlin zu überweisen: Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
IBAN:  DE89 3006 0601 0001 2462 67
BIC:  DAAEDEDDXXX,

Deutsche Postbank AG
IBAN:  DE90 1001 0010 0014 1811 08
BIC:  PBNKDEFF Wir machen darauf aufmerksam, dass bei verspäteter Beitragszahlung Mahngebühren erhoben werden.

Es besteht die Möglichkeit, die Kammerbeiträge per Einzugsermächtigung abbuchen bzw. bei niedergelassenen Zahnärzten von dem zur Auszahlung gelangenden Kassenhonorar einbehalten zu lassen.  Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei der Zahnärztekammer Berlin, Telefon 34 808 110 bzw. Telefon 34 808 168.

Den Vordruck für ein SEPA-Lastschrift-Mandat finden Sie auf unserer Homepage im Zahnarzt-Download unter "Beitragsverwaltung der Zahnärztekammer Berlin".
Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de