29.03.2021

FFP2-Masken-Pflicht auch in Zahnarztpraxen

Verschärfung der Corona-Verordnung

Laut Beschluss des Berliner Senats gilt im Rahmen der Verschärfung der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab dem 31.03.2021 eine FFP2-Masken-Pflicht auch in Zahnarztpraxen. Patientinnen und Patienten sowie Begleitpersonen, die nicht über ein ärztliches Attest verfügen, welches das Tragen von Schutzmasken untersagt, müssen ab Mittwoch, 31.03.2021, eine FFP2-Maske bis zur Behandlung und unmittelbar nach der Behandlung tragen.
Wir weisen in diesem Zusammenhang auf die Empfehlung der Zahnärztekammer Berlin vom 02.12.2020 hin: Gefährdungsbeurteilung_SARS-CoV-2_Zahnarztpraxis.pdf
Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Website des Berliner Senats.

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