© ZÄK Berlin

11.01.2018

BuS-Dienst 2018

Neuer Zyklus hat begonnen

Um an der von Ihrer Zahnärztekammer Berlin organisierten BuS-Betreuung teilzunehmen, ist es notwendig, eine Vereinbarung über die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung abzuschließen. Hier finden Sie das entsprechende Vertragsformular.

Der BuS-Dienst wird dann im Rahmen der Regelbesuche vor Ort eine Praxisbegehung durch eine Sicherheitsfachkraft in einem Intervall von drei Jahren durchführen. Zum Zweck der ganzheitlichen Darstellung aller relevanten arbeits- und gesundheitsschutzrechtlichen Vorschriften wird ein Fragenkatalog mit dem Praxisinhaber und seinem Team besprochen und erarbeitet. Diese Liste, zusammen mit vielen hilfreichen Tipps und Tricks, verbleibt als Beratungsprotokoll und Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Ihrer Praxis.

Fortbildungs-Zertifikat
Da der Fortbildungsgehalt unserer Besuche in Ihren Praxen ausgesprochen hoch ist, haben wir für den 7. BuS-Zyklus eine Neuerung eingeführt. Seit dem 01.01.2018 erhalten all diejenigen ein Fortbildungs-Zertifikat, die an unseren Praxis-internen BuS-Fortbildungen im Rahmen der Regelbesuche teilnehmen. Wir möchten an dieser Stelle darauf hinweisen, dass nur die tatsächlich Teilnehmenden ein Zertifikat erhalten. Zahnärzte, die über den gesamteneitraum der Schulung teilnehmen, erhalten Fortbildungspunkte nach den Leitsät-zen der BZÄK und DGZMK.

Arbeitsmedizinische Vorsorge
Im Zuge der BuS-Betreuung wird die  gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge durch vertraglich gebundene Betriebsärzte angeboten.

Zur Terminabstimmung für den kammereigenen BuS-Dienst wenden Sie sich bitte direkt an Frau Apitz, Telefon (030) 34 808 119 aus dem Referat Praxisführung | BuS-Dienst.

Wir sind für Sie da!
Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de