16.06.2025

Änderungen der Meldedaten

Meldepflicht: Änderungen sind umgehend bekanntzugeben

Laut Meldeordnung der Zahnärztekammer Berlin (ZÄK Berlin) sind alle Kammerangehörigen verpflichtet, die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderungen der Berufsausübung innerhalb eines Monats anzuzeigen, zum Beispiel Praxiseröffnung, -verlegung oder -aufgabe, Arbeitgeberwechsel bei Vorbereitungs- und Entlastungsassistenten oder ein privater Wohnungswechsel. Von vielen Kolleginnen und Kollegen wird fälschlicherweise angenommen, es erfolge ein automatischer Datenabgleich beispielsweise zwischen der Zahnärztekammer Berlin und der KZV Berlin oder anderen Institutionen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Hierdurch kommt es häufig zu veralteten Datenbeständen. Alle Referate der ZÄK Berlin greifen auf die gemeldeten Daten zurück. Zudem gibt es einen Auftrag des Gesetzgebers, die Mitgliederdaten aktuell zu halten.

Vorstand beschließt Sanktionen

Da es leider immer wieder vorkommt, dass Kammermitglieder ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen, sah es der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin als unumgänglich an, in seiner Sitzung am 07.08.2019 Sanktionen zu beschließen.
Der Vorstand beschließt (Beschluss vom 11.06.2025):

1) Zahnärzte mit Meldeversäumnissen von bis zu 9 Monaten werden mit einer formlosen Missbilligung auf ihr Fehlverhalten hingewiesen. Diese beinhaltet zudem den Hinweis, dass wiederholte künftige Verstöße gegen die Meldeordnung die Einleitung eines berufsrechtlichen Verfahrens zur Folge haben.

2)    Sanktionen bei Verstößen gegen die Meldeordnung:
d)    Meldung nach mehr als 9 Monaten: 225,00€
e)    Meldung nach mehr als 12 Monaten: 300,00€

3)    Es wird auf jedem Beitragsbescheid darauf hingewiesen, dass die Meldeordnung der Zahnärztekammer Berlin zu beachten ist.

Bitte denken Sie daran, jede Änderung auch Ihrer privaten Anschrift, Ihrer privaten oder geschäftlichen Mail-Adresse oder auch der privaten Telefonnummer, insbesondere einer Handy-Nummer bei uns vermerken zu lassen. Es ist in Ihrem eigenen Interesse: Wenn der Zahnärztekammer Ihre aktuellen Daten vorliegen, gehen Ihnen keine wichtigen Informationen (z. B. Kammerinformationen oder die korrekte Versendung von Wahlunterlagen) verloren, die ansonsten fehlgeleitet würden.
Der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin

Änderungsmitteilung
Eine Änderung Ihrer Meldedaten können Sie uns ausschließlich per Post (Zahnärztekammer Berlin | Stallstr. 1 | 10585 Berlin) oder per E-Mail, nicht jedoch telefonisch, mitteilen. Dazu und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitgliederverwaltung der ZÄK Berlin:

Frau Bernhardt | E-Mail schreiben
Frau Walter | E-Mail schreiben

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de