Gerichtliche und außergerichtliche Sachverständige
Bewerber für die Wahl gesucht
Mit Beginn der neuen Amtsperiode werden durch die Delegiertenversammlung die außer gerichtlichen und gerichtlichen zahnmedizinischen Sachverständigen gewählt. Das Bewerbungsverfahren erfolgt nach § 2 der Gutachterrichtlinien (GRL) der Zahnärztekammer Berlin. Bewerbungen können ab sofort bei der Zahnärztekammer Berlin, Referat Berufsrecht, ein gereicht werden.
Bewerbung
Voraussetzungen und Nachweise
- Sie müssen die zahnärztliche Approbation besitzen, seit mindestens neun Jahren hauptberuflich zahnärztlich tätig sein und ihre Tätigkeit voraussichtlich bis zum Ende der Amtsperiode (2031) ausüben.
- Für die Bestellung als gerichtlicher Sachverständiger müssen Sie mindestens eine Amtsperiode als außergerichtlicher oder KZV-Sachverständiger tätig gewesen sein.
- Sie dürfen nicht persönlich oder fachlich ungeeignet sein. Nicht bestellt werden kann insbesondere, wer in straf-, berufs-, approbations-, zulassungs- oder disziplinar-rechtlicher Hinsicht in einer Weise in Erscheinung getreten ist, die eine persönliche oder fachliche Eignung nicht gewährleistet erscheinen lässt.
Die Bewerbung muss umfassen:
- ein kurzes formloses Anschreiben mit Angabe des Fachgebietes, für das die Bewerbung erfolgt. Erforderlich ist ferner die Angabe, ob der Bewerber als gerichtlicher oder außer-gerichtlicher Sachverständiger tätig sein will.
- einen kurzen tabellarischen beruflichen Werdegang
- Auflistung der durch Fortbildung innerhalb der letzten vier Jahre vor Abgabe der Bewerbung erworbenen Punkte - untergliedert in Punkte auf dem Fachgebiet, für das die Bewerbung erfolgt, sowie Punkte der restlichen Fortbildungen. Insgesamt müssen 200 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Mindestens 100 dieser Punkte müssen für das Fachgebiet nachgewiesen werden, für das die Bewerbung erfolgt. Für Gutachter mit Referententätigkeit gilt, dass maximal 25 Prozent der 200 Punkte durch eigene Referententätigkeit erworben werden können.
- Fortbildungsnachweise in Kopie.
Die Zahnärztekammer Berlin stellt eine Exceltabelle zur Verfügung, in der die Bewerber Ihre Fortbildungen eintragen können, welche die Punkte automatisch addiert. Diese Tabelle kann von unserer Kammerseite heruntergeladen werden: https://www.zaek-berlin.de/zahnaerzte/berufsrecht.html ➝ Gutachterwesen.
Hier können Sie auch die Gutachterrichtlinien als PDF-Datei abrufen.
Bewerbung bis 21.03.2026
Die Bewerbungsfrist endet zwei Monate vor der Delegiertenversammlung, in der die Gutachter gewählt werden. Diese wird am 21.05.2026 stattfinden; das Fristende ist daher am 21.03.2026.
Sobald die Bewerbungen geprüft wurden, werden die Bewerber über das Ergebnis informiert und ggf. zur Delegiertenversammlung persönlich eingeladen.
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sein kann, bei der entsprechenden Versammlung auch persönlich anwesend zu sein, um sich den Delegierten vorzustellen und ggf. für Fragen zur Verfügung zu stehen.
Rückfragen können Sie gerne an Referat Berufsrecht richten, per E-Mail an berufsrecht(at)zaek-berlin.de oder telefonisch unter (030) 34 808 151.
Dr. Dietmar Kuhn
Vizepräsident | Referat Berufsrecht
