Änderungen der Meldedaten
Meldepflicht: Änderungen sind umgehend bekanntzugeben
Laut Meldeordnung der Zahnärztekammer Berlin (ZÄK Berlin) sind alle Kammerangehörigen verpflichtet, die Aufnahme, die Beendigung und jede sonstige Änderungen der Berufsausübung innerhalb eines Monats anzuzeigen, zum Beispiel Praxiseröffnung, -verlegung oder -aufgabe, Arbeitgeberwechsel bei Vorbereitungs- und Entlastungsassistenten oder ein privater Wohnungswechsel. Von vielen Kolleginnen und Kollegen wird fälschlicherweise angenommen, es erfolge ein automatischer Datenabgleich beispielsweise zwischen der Zahnärztekammer Berlin und der KZV Berlin oder anderen Institutionen. Dies ist jedoch nicht der Fall. Hierdurch kommt es häufig zu veralteten Datenbeständen. Alle Referate der ZÄK Berlin greifen auf die gemeldeten Daten zurück. Zudem gibt es einen Auftrag des Gesetzgebers, die Mitgliederdaten aktuell zu halten.
Vorstand beschließt Sanktionen
Da es leider immer wieder vorkommt, dass Kammermitglieder ihrer Meldepflicht nicht nachgekommen, sah es der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin als unumgänglich an, in seiner Sitzung am 07.08.2019 Sanktionen zu beschließen.
Sanktionshöhe bei Verstößen gegen die Meldeordnung sind (Beschluss vom 05.03.2025):
1. Meldung innerhalb von 4 Monaten
nach Bekanntwerden einer meldepflichtigen Tatsache: ohne Sanktion
2. Meldung nach mehr als 4 Monaten aber unter 6 Monaten: 75,00 Euro
3. Meldung nach mehr als 6 Monaten aber unter 9 Monaten: 150,00 Euro
4. Meldung nach mehr als 9 Monaten: 225,00 Euro
5. Meldung nach mehr als 12 Monaten: 300 Euro
Bitte denken Sie daran, jede Änderung auch Ihrer privaten Anschrift, Ihrer privaten oder geschäftlichen Mail-Adresse oder auch der privaten Telefonnummer, insbesondere einer Handy-Nummer bei uns vermerken zu lassen. Es ist in Ihrem eigenen Interesse: Wenn der Zahnärztekammer Ihre aktuellen Daten vorliegen, gehen Ihnen keine wichtigen Informationen (z. B. Kammerinformationen oder die korrekte Versendung von Wahlunterlagen) verloren, die ansonsten fehlgeleitet würden.
Der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin
Änderungsmitteilung
Eine Änderung Ihrer Meldedaten können Sie uns ausschließlich per Post (Zahnärztekammer Berlin | Stallstr. 1 | 10585 Berlin) oder per E-Mail, nicht jedoch telefonisch, mitteilen. Dazu und bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitgliederverwaltung der ZÄK Berlin:
Frau Bernhardt | E-Mail schreiben
Frau Walter | E-Mail schreiben