Nachwahl der gerichtlichen und außergerichtlichen Sachverständigen

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Mit Beginn der neuen Amtsperiode im Juni 2021 wurden durch die 3. Ordentliche  Delegiertenversammlung die zahnmedizinischen Sachverständigen (außergerichtlich/gerichtlich) gewählt. Da weiterhin Bedarf besteht, insbesondere in den Fachbereichen Chirurgie, Funktionsanalyse/Funktionstherapie, Kieferorthopädie, Konservierende Zahnheilkunde sowie Parodontologie, werden Nachwahlen voraussichtlich im November dieses Jahres angesetzt. Das Bewerbungsverfahren erfolgt nach § 2 der Gutachterrichtlinien der Zahnärztekammer Berlin (GRL).

Bewerbungen für die Nachwahl können ab sofort bei der Zahnärztekammer Berlin, Referat Berufsrecht eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 13.09.2021.

Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

-    Sie müssen die zahnärztliche Approbation besitzen, seit mindestens neun Jahren hauptberuflich zahnärztlich tätig sein und ihre Tätigkeit voraussichtlich bis zum Ende der Amtsperiode (2026) ausüben.

-    Für die Bestellung als gerichtlicher Sachverständiger müssen Sie mindestens eine Amtsperiode als außergerichtlicher oder KZV-Sachverständiger tätig gewesen sein.

-    Sie dürfen nicht persönlich oder fachlich ungeeignet sein. Nicht bestellt werden kann insbesondere, wer in straf-, berufs-, approbations-, zulassungs- oder disziplinarrechtlicher Hinsicht in einer Weise in Erscheinung getreten ist, die eine persönliche oder fachliche Eignung nicht gewährleistet erscheinen lässt.


Die Bewerbung muss umfassen:

-    ein kurzes formloses Anschreiben mit Angabe des Fachgebietes, für das die Bewerbung erfolgt. Erforderlich ist ferner die Angabe, ob der Bewerber als gerichtlicher oder außergerichtlicher Sachverständiger tätig sein will.

-    einen kurzen tabellarischen beruflichen Werdegang

-    Auflistung der durch Fortbildung innerhalb der letzten vier Jahre vor Abgabe der Bewerbung erworbenen Punkte - untergliedert in Punkte auf dem Fachgebiet, für das die Bewerbung erfolgt, sowie Punkte der restlichen Fortbildungen. Insgesamt müssen 200 Fortbildungspunkte nachgewiesen werden. Mindestens 100 dieser Punkte müssen für das Fachgebiet nachgewiesen werden, für das die Bewerbung erfolgt. Für Gutachter mit Referententätigkeit gilt, dass maximal 25 % der 200 Punkte durch eigene Referententätigkeit erworben werden können.

-    Fortbildungsnachweise in Kopie.

Die Zahnärztekammer Berlin hat eine Exceltabelle entworfen, in der die Bewerber Ihre Fortbildungen eintragen können, welche die Punkte automatisch addiert. Diese Tabelle kann hier heruntergeladen werden: Fortbildungsnachweise. Hier finden Sie auch die Gutachterrichtlinien.

Sobald die Bewerbungen geprüft wurden, werden die Bewerber über das Ergebnis informiert und ggf. zur Delegiertenversammlung persönlich eingeladen.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sein kann, bei der entsprechenden Versammlung auch persönlich anwesend zu sein, um sich den Delegierten vorzustellen und ggf. für Fragen zur Verfügung zu stehen.

Für Rückfragen stehen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Berufsrecht zur Verfügung.

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de