16.06.2011

Zur aktuellen Debatte um angebliche Honorarsteigerungen bei Zahnärzten

Eine Information der Zahnärztekammer Berlin

Aktuell beschäftig(t)en sich die Tagesmedien erneut mit dem Thema GOZ-Novellierung - viele Redaktionen folgten Presse-Darstellungen der PKV, die horrende Zahnärzte-Honorare "androhen". Bekannterweise wollen die Privaten Krankenversicherer die Einführung der Öffnungsklausel erreichen, die für die Zahnärzteschaft inakzeptabel ist. Die Öffnungsklausel sowie weitere Punkte im aktuell vorliegenden "Referentenentwurf" des Bundesgesundheitsministeriums wurden kürzlich seitens der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin zwecks Überarbeitung zurückgewiesen (siehe MBZ und Meldung auf dieser Seite). Die Zahnärztekammer Berlin hat die Medien und Fachmedien sowie die Bundes- und Landesministerien entsprechend informiert. Über den Referentenentwurf wird in den nächsten Wochen der Bundesrat entscheiden, viele Medien haben daher die aktuelle Presse-Aktion der PKV als taktisches Vorgehen zur Beeinflussung der Entscheidung verstanden und entsprechend berichtet, anderen blieben solche Zusammenhänge offenkundig eher verborgen. Fakten zur Situation: Die neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) wird, wenn die Vorlage vom Bundesrat verabschiedet wird, erstmals seit 23 Jahren Stillstand dazu führen, dass der wissenschaftlich-technische Fortschritt in der Zahnmedizin wenigstens ansatzweise in der GOZ abgebildet wird. Laut Bundesgesundheitsministerium wird die vorgeschlagene neue Gebührenordnung im privaten Abrechnungsbereich (also nicht bei den Kassen-Leistungen) etwa 6 Prozent mehr Honorar für zahnärztliche Leistungen ermöglichen - nach 23 Jahren Honorar-Stillstand und allein im Hinblick auf die zwischenzeitlich nicht einmal ausgeglichene Inflationsrate ist dies definitiv nicht angemessen. Über das Honorar entscheidet der Berufsstand der Zahnärzte nicht selbst, sondern darf höchstens beratend mitreden. Das Honorar wird vom Gesetzgeber verordnet. Zu den zu erwartenden Entwicklungen: * Gesetzlich Krankenversicherte sind im Regelfall nicht betroffen, weil sie nur bei Inanspruchnahme von zahnärztlichen Leistungen aus dem privaten Gebührenkatalog (beispielsweise über ihre Zahnzusatzversicherung) mit Mehraufwendungen von durchschnittlich 2,05 Euro je Versichertem und Jahr rechnen müssen.
* Die durch Preissteigerungen und Anpassungen an den wissenschaftlichen Fortschritt durch das Bundesgesundheitsministerium errechneten PKV-Mehrausgaben betragen rund 5,30 Euro je Privatversichertem und Jahr. Die von der Privaten Krankenversicherung (PKV) in der Öffentlichkeit verwendeten Zahlen über Honorarsteigerungen für die Zahnärzte und Mehrbelastungen für privat und gesetzlich Krankenversicherte entbehren jeder Grundlage.
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