Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin

04.10.2010

Leitartikel MBZ Ausgabe Oktober 2010

Neue GOZ – bis hierhin und nicht weiter!   Liebe Kolleginnen und Kollegen,   mit der Publikation „Klartext“ informiert die Bundeszahnärztekammer regelmäßig über die Schwerpunkte ihrer berufspolitischen Arbeit. Obwohl der „Klartext“ jeder Kollegin und jedem Kollegen (unter www.bzaek.de/presse/infodienst-klartext) öffentlich zugänglich ist, wird er doch erfahrungsgemäß nicht von allen gelesen.

Ich weise Sie deshalb heute auf den letzten „Klartext 12/10“ hin, der in seiner Kernaussage bemerkenswert ist und an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lässt. Nach monatelangen, teilweise schwierigen Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat der Vorstand der BZÄK am 14. September auch mit meiner Stimme folgenden einstimmigen Beschluss gefasst, der nachfolgend im oben genannten „Klartext“ zu finden ist. Es heißt dort wörtlich: “Die Bundesregierung hat es sich – untermauert durch den Koalitionsvertrag - zur Aufgabe gemacht, die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) an den aktuellen Stand der Wissenschaft anzupassen und dabei Kostenentwicklungen zu berücksichtigen. Dieses Vorhaben würde durch die Verankerung der sog. Öffnungsklausel konterkariert, weil die GOZ und die damit beabsichtigten Entwicklungen außer Kraft gesetzt würden.” Die Bundeszahnärztekammer fordert die Bundesregierung zu einem klaren Bekenntnis gegen die Öffnungsklausel in der GOZ auf. Die Bundeszahnärztekammer betont, dass eine Gebührenordnung mit einer Öffnungsklausel mit ganz erheblichen Gefahren für Patienten und Zahnärzte verbunden ist. Kann diese Klausel nicht verhindert werden, ist eine so geänderte GOZ für den Berufsstand nicht akzeptabel. Dann wäre die alte GOZ – obwohl fachlich und betriebswirtschaftlich seit Jahren überholt - beizubehalten. Soweit der Beschluss des Bundesvorstandes der BZÄK. Wie ist dieser nun zu verstehen und welche Konsequenzen gehen mit diesem einstimmigen Votum der Präsidenten aller Landeszahnärztekammern einher? Nach übereinstimmender Auffassung von KZBV und BZÄK sind Selektivverträge von der Zahnärzteschaft abzulehnen, weil sie trotz vermeintlicher Vorteile für den Einzelnen dem Berufsstand als Ganzen, aber eben auch den Patienten, schweren Schaden zufügen können. Wir registrieren schon heute eine deutliche Zersplitterung der zahnärztlichen Kollegenschaft - die Aussagen einiger Gruppierungen im zurückliegenden Wahlkampf der KZV Berlin sind ein deutlicher Beleg dafür! Ursache für diese Uneinigkeit sind in erster Linie „kluge“ Gesetze des BMG, wie die Einführung der Hauptamtlichkeit bei den KZVen, die Einführung des Honorarverteilungsmaßstabes u.v.a.m. All diese Regularien haben mit dazu geführt, dass ein ehemals geeinter Berufsstand in innenpolitische Grabenkämpfe verwickelt ist, anstatt sich im gemeinsamen Schulterschluss gegenüber dem Gesetzgeber zu positionieren. Käme nun auch noch die so genannte „Öffnungsklausel“ im Bereich der PKV zum Tragen, wäre eine weitere Zersplitterung des Berufsstandes nicht mehr aufzuhalten. Dies ganz allein ist die durchschaubare Absicht aller Befürworter der Öffnungsklausel, die sich geschickt hinter vermeintlich vernünftigen Begriffen wie „Wettbewerb“ verstecken! So ist die geschlossene Ablehnung der Einführung der Öffnungsklausel bzw. die Ablehnung einer Verankerung dieser Öffnungsklausel im Rahmen einer möglichen neuen GOZ für unseren Berufsstand existentiell! Im Übrigen wäre selbst bei einer Punktwertanhebung der bestehenden GOZ um 10 Prozent bei gleichzeitiger Einführung der Öffnungsklausel dies eine „Mogelpackung“, weil die Auswirkungen der Öffnungsklausel die vermeintliche Anhebung zumindest neutralisieren würde. Das diesbezügliche Signal der BZÄK - unser aller Signal - kann also nur lauten: Bis hierher und nicht weiter! Ich halte Sie auf dem Laufenden und grüße Sie wie immer herzlich, Ihr Dr. Wolfgang Schmiedel Präsident Zahnärztekammer Berlin
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