31.01.2024

Berliner Zahnärzteschaft stellt sich gegen Antisemitismus, Rechtsextremismus und Diskriminierung

Zum 85. Jahrestag des Entzugs der Approbation jüdischer Zahnärzte

Vor 85 Jahren wurde jüdischen Zahnärzten durch das NS-Regime die Berechtigung entzogen, ihren Beruf auszuüben. Der Jahrestag des Approbationsentzugs ist am 31. Januar. Die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin und die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Berlin erinnern daran, dass die Standesorganisationen damals Handlanger des NS-Staates waren.

Am 31. Januar 1939 wurde jüdischen Zahnärzten und Dentisten in Deutschland gemeinsam mit jüdischen Tierärzten und Apothekern durch das nationalsozialistische Regime die Approbation entzogen. Fast zeitgleich wurde ihnen auch die Doktorwürde aberkannt. Diese staatliche Willkür bedeutete für die Betroffenen die Vernichtung ihrer beruflichen Existenz. Ein halbes Jahr zuvor widerfuhr dieses Vorgehen auch den jüdischen Ärzten. Verbände und Standesorganisationen der Zahnärzteschaft hatten, ähnlich wie Vertreter der deutschen Ärzteschaft, die Ausgrenzung und Entrechtung maßgeblich vorangetrieben. Erst 1996 wurde dieses Unrecht formal rückgängig gemacht.

Dr. Karsten Heegewaldt, Präsident der ZÄK Berlin, zum Jahrestag:
„Am Anfang standen Markierung und Ausgrenzung von Millionen deutscher Mitbürgerinnen und Mitbürger aufgrund einer furchtbaren, im nationalsozialistischen Deutschland zur Staatsdoktrin gewordenen Weltanschauung, des Antisemitismus. Es folgten die Vernichtung der beruflichen und wirtschaftlichen Existenz und schließlich für alle, denen die Flucht aus ihrer Heimat nicht mehr gelang, auch die physische Vernichtung in den Todeslagern mit ihren industriell organisierten Formen des Massenmordes. Die damalige Standesvertretung schaute nicht nur weg, sondern beteiligte sich auch bereitwillig an der Umsetzung des Approbationsentzugs ihrer jüdischen Kolleginnen und Kollegen. Die Lehre aus diesen unmenschlichen Untaten muss für uns alle das Eintreten für die Sicherheit jüdischer Menschen sein. Angesichts aktueller besorgniserregender rechtsextremer Tendenzen in Deutschland ist es uns als Standesvertretung der über 6.000 Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzten wichtig, zu betonen: Die Zahnärzteschaft in Berlin steht für Pluralismus, Demokratie und Freiheit und stellt sich gegen jegliche Art von Radikalismus.“

Karsten Geist, Vorsitzender des Vorstandes der KZV Berlin, ergänzt:
„In der Zeit des Nationalsozialismus hatte etwa jeder dritte praktizierende Zahnarzt in Berlin mindestens einen jüdischen Großelternteil und war damit von der Vertreibung aus seinem Beruf und von Verfolgung bedroht. Das Regime entzog den meisten jüdischen Zahnärztinnen und Zahnärzten bereits 1933 die Zulassung zur Kassenbehandlung. Der Entzug der Approbation folgte dann Ende Januar 1939. Bereits seit 2008 ehrt die Berliner Zahnärzteschaft mit einer Gedenktafel in den Räumen der KZV diejenigen jüdischen Kolleginnen und Kollegen, die in der Zeit des Nationalsozialismus aus sogenannten rassischen oder politischen Gründen verfolgt, vertrieben oder ermordet wurden. Diese Personen sind namentlich genannt. Sie sollen ebenso wenig in Vergessenheit geraten wie die Millionen anderer Opfer des Dritten Reiches. Mit der Tafel zeigt die Berliner Zahnärzteschaft, dass sie auch bereit ist, gesellschaftspolitische Verantwortung zu übernehmen. Die KZV Berlin war damals bundesweit die erste KZV, die ein solches Gedenkprojekt in Angriff genommen hat.“

 

Die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin
ist die Vertretung aller rund 6.070 Zahnärztinnen und Zahnärzte im Land Berlin in berufsrechtlichen und berufsethischen Anliegen sowie allen Fragen der Berufsausübung. Sie sorgt für die Fortbildung der Zahnärzte sowie für die Ausbildung des Fachpersonals und sichert damit eine hochwertige zahnärztliche Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten. Die Zahnärztekammer Berlin setzt sich aktiv für die Mundgesundheit der Bevölkerung ein und ist Ansprechpartnerin sowohl für die zahnärztliche Kollegenschaft als auch für die Belange der Patientinnen und Patienten. Die Zahnärztekammer Berlin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. www.zaek-berlin.de

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) Berlin
ist eine der 17 Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in Deutschland. Mitglieder sind die etwa 3.400 Berliner Vertragszahnärzte und angestellten Zahnärzte, die in rund 2.100 Praxen tätig sind. Die KZV Berlin vertritt als Körperschaft des öffentlichen Rechts diese Zahnärzte gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen und der Politik. Außerdem stellt sie die zahnmedizinische Versorgung der rund drei Millionen gesetzlich krankenversicherten Patienten und die der hinzukommenden mitversicherten Familienangehörigen in Berlin sicher. www.kzv-berlin.de

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