Delegiertenversammlung

Die Delegiertenversammlung und der Vorstand bilden nach §11 des Berliner Heilberufekammergesetzes die Organe der Zahnärztekammer Berlin.

Gemäß §12 Berliner Heilberufekammergesetz setzt sich die Delegiertenversammlung aus den gewählten und benannten Kammerangehörigen zusammen. Wählbar zur Delegiertenversammlung sind die wahlberechtigten Kammerangehörigen. Die 45 ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Delegiertenversammlung werden von den Kammermitgliedern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Delegiertenversammlung gehört als Mitglied außerdem ein Vertreter der Berliner Universitätsmedizin an.

Die Delegiertenversammlung als oberstes Organ der Zahnärztekammer wählt den Vorstand der Zahnärztekammer und beschließt unter anderem die Hauptsatzung sowie die Berufs-, Melde-, Weiterbildungs- und Beitragsordnung.

Die Sitzungen der Delegiertenversammlung sind für Kammerangehörige öffentlich.
 

► Mitglieder der Delegiertenversammlung | Stand: 9.2023

vertretene Gruppierungen des Berufsstands

Organigramm: Organe und Referate der Zahnärztekammer Berlin

8. Ordentliche Delegiertenversammlung | Donnerstag, 16. Februar 2023 | Zahnärztehaus, Georg-Wilhelm-Straße 16, 10711 Berlin

9. Ordentliche Delegiertenversammlung | Donnerstag, 11. Mai 2023 | Zahnärztehaus, Georg-Wilhelm-Straße 16, 10711 Berlin

10. Ordentliche Delegiertenversammlung | Donnerstag, 23. November 2023 | voraussichtlich Zahnärztehaus, Georg-Wilhelm-Straße 16, 10711 Berlin

jeweils um 19:00 Uhr s. t. 

Bitte beachten Sie mögliche Anpassung aufgrund der aktuellen pandemischen Lage. Die Sitzungen sind nach § 11 der Satzung für Kammerangehörige öffentlich.

Die Wahl zur 16. Amtsperiode der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin fand im Herbst 2020 statt.

HIER finden Sie die Niederschrift der Stimmenauszählung vom 02.12.2020 und HIER die Bekanntmachung des Wahlergebnisses im MBZ 01|2021

Hier finden Sie die Hauptsatzung der Zahnärztekammer Berlin  und die  Geschäftsordnung der Delegiertenversammlung.

Die Zahnärztekammer Berlin hat nach §1 Berliner Heilberufekammergesetz den Status einer "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (KdöR). Das bedeutet, sie ist eine vom Gesetzgeber eingerichtete Institution, die staatliche Aufgaben in Selbstverwaltung übernimmt und dabei von einer staatlichen Aufsichtsbehörde kontrolliert wird. Der Staat übt die Rechtsaufsicht aus, nicht jedoch die Fachaufsicht.

Laut §19 Berliner Heilberufekammergesetz führt die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Rechtsaufsicht über die Zahnärztekammer Berlin.

 

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Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de