Selbstauskunft zur Bestätigung der Impfberechtigung

Um in der eigenen Praxis impfen zu dürfen, benötigen niedergelassene Vertragszahnärzte und in eigener Praxis tätige Privatzahnärzte einen Impfberechtigungsnachweis; Rechtsgrundlage ist § 3 CoronaImpfV.

Den Impfberechtigungsnachweis erhalten Sie von Ihrer Zahnärztkammer Berlin: niedergelassene Vertragszahnärzte und Privatzahnärzte füllen bitte das jeweils für sie vorgesehene Antrags-Formular ("Selbstauskunft", siehe unten) aus. Senden Sie dieses Formular sowie den Nachweis einer nach berufsrechtlichen Vorschriften erforderliche Betriebshaftpflichtversicherung, die mögliche Schädigungen aus der Durchführung der Schutzimpfung abdeckt, als gut lesbaren Scan per E-Mail an d.walter(at)zaek-berlin.de bzw. p.bernhardt(at)zaek-berlin.de oder per Post an Zahnärztekammer Berlin | Mitgliederverwaltung | Stallstraße 1 | 10585 Berlin.
 


Voraussetzung für das Impfen durch Zahnärztinnen und Zahnärzte ist neben der Impfberechtigung und dem Impfzertifikat die erfolgte Anmeldung zum digitalen Impfquotenmonitoring beim RKI (DIM), über ein von der KZV Berlin zur Verfügung gestelltes Sicherheitszertifikat und eine Anmeldung zur Abrechnung bei der KZV Berlin.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.kzv-berlin.de/kzv-berlin/coronavirus/impfen/#c3707

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