23.09.2022

Finanzstabilisierungsgesetz gefährdet Parodontitis-Behandlungen

Zahnärztekammer Berlin warnt erneut vor Auswirkungen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes

Berlin, 23.09.2022 – Die Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin warnt erneut vor gravierenden gesundheitlichen Auswirkungen des Gesetzes zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) auf Patientinnen und Patienten. Wie von der Kammer auf unterschiedlichsten Wegen den Gesundheitspolitikerinnen und -politikern auf Landes- und Bundesebene bereits ausführlich dargestellt, habe das Gesetz vor allem Folgen für die erst 2021 beschlossene Richtlinie zur systematischen Bekämpfung der Volkskrankheit Parodontitis, so Dr. Karsten Heegewaldt und Barbara Plaster, Präsident und Vizepräsidentin der ZÄK Berlin. Für deren Umsetzung in den Zahnarztpraxen werden durch Budgetbeschränkungen im Gesetzesentwurf, der am Freitag (23.9.2022) in 1. Lesung im Bundestag behandelt wird, nicht mehr genügend finanzielle Mittel bereitstehen.

„Gesundheitsminister Lauterbach scheint stur zu bleiben und alle Einwände zu ignorieren. Dieser Gesetzentwurf gefährdet die Mundgesundheit unserer Patientinnen und Patienten“, so Heegewaldt und Plaster. Bleibe die Parodontitis auch weiterhin in der geplanten Budgetierung, würden viele Versicherte nicht die Behandlung bekommen, die sie brauchen. Auch bereits systematisch begonnene Behandlungen seien dann gefährdet.

Laut Bundeszahnärztekammer leidet jeder zweite Erwachsene in Deutschland an einer Parodontitis, einer Entzündung des Zahnfleisches und des Zahnhalteapparates. Eine unbehandelte Parodontitis ist die Hauptursache für einen vermeidbaren Zahnverlust. Zudem besteht bei dieser Volkskrankheit ein Zusammenhang mit schweren Allgemeinerkrankungen. Hierzu gehören Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Diabetes und Demenz.

Hintergrund:
Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FinStG) sieht für den zahnärztlichen Bereich eine Budgetierung für die kommenden zwei Jahre vor, inklusive der neuen Parodontitisbehandlung. Die Zahnmedizin ist kein Kostentreiber im GKV-System. Seit 1980 ist ihr Anteil an den Gesamtausgaben um 58 Prozent gesunken. Nach Druck aus den Ländern hat der Bundesrat vergangenen Woche in einer Stellungnahme zum Gesetz die Parodontitisbehandlung aus der Budgetierung ausdrücklich ausgeklammert. In dem am Freitag in 1. Lesung im Bundestag zu beratenden Gesetzentwurf ist diese Ausklammerung der präventionsorientierten Parodontitisbehandlung jedoch nicht enthalten. Das Gesetz soll voraussichtlich Ende Oktober verabschiedet werden.

 

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