02.09.2010

Zahnreinigung und deren Kosten: Stellungnahme der Zahnärztekammer Berlin

Presseinformation der Zahnärztekammer Berlin vom 2. September 2010

In mehreren auch Berliner Tageszeitungen wurden in den letzten Tagen Vorwürfe laut, Zahnärzte würden ihre Patienten bei der Professionellen Zahnreinigung (PZR) „abzocken“. Besonders in Berlin wären die Preise sehr hoch, und man beruft sich auf Angaben der Firma geld.de. Karsten Geist, Vizepräsident der Zahnärztekammer Berlin: „Wenn man mal davon absieht, dass sich die Frage stellt, mit welchem Recht sich ein Berufsstand von einigen offensichtlich schlecht bis gar nicht recherchierenden Journalisten als „Weißkittel“ und „Abzocker“ beschimpfen zu lassen hat und warum unreflektierte und nicht überprüfte Behauptungen als Wahrheiten dargestellt werden und es dann sogar auch noch zu riskanten Therapieempfehlung nicht ärztlicher Kreise kommt, die auf solider Unkenntnis beruht: Dann bleiben immer noch die nüchternen Fakten.“ Ein Kritikpunkt von geld.de, von den Medien ungeprüft übernommen, waren die regional unterschiedlichen Kosten für eine PZR. Dazu Karsten Geist: „Dienstleistungspreise unterscheiden sich regelmäßig auch regional, da sich in ihnen sowohl die Unterschiede im Aufwand und der Qualifikation der Dienstleister als auch die der allgemeinen Betriebskosten wiederspiegeln. Daher ist es ganz normal, dass sich in einer Großstadt ein anderes Preisgefüge entwickelt als in einem ländlichen Bereich.“  Zurückgewiesen werden muss auch der Vorwurf, für gleiche Leistung würden deutlich unterschiedliche Behandlungskosten berechnet: „Aufwand und Dauer einer professionellen Zahnreinigung hängen auch von der individuellen Mundgesundheits- und Mundpflege-Situation des Patienten sowie den in der Praxis geleisteten Verfahren ab und machen daher einen seriösen Vergleich von Kosten unmöglich. Welche Behandlungsschritte eingesetzt oder ausgelassen werden, entscheiden die Zahnärzte und ihre Patienten gemäß der jeweiligen individuellen Situation.“ Die Zahnärztekammer Berlin unterstützt zudem die Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer vom 24.08.2010, in der es unter anderem heißt: „Die PZR ist eine hinsichtlich ihres medizinischen Nutzens wissenschaftlich anerkannte, zahnmedizinisch präventive Maßnahme. Sie beinhaltet ein komplexes Leistungsgeschehen, welches aus Befunderhebung, der Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, der Politur und anschließenden Fluoridierung der Zahnoberflächen, sowie der Aufklärung des Patienten zur Optimierung der häuslichen Mundhygiene besteht. Der zeitliche Aufwand einer Professionellen Zahnreinigung variiert ganz erheblich: er hängt ganz wesentlich vom Alter, der Mundhygiene und dem Erkrankungsrisiko des Patienten, aber auch vom Zustand der Zähne und des Zahnhalteapparates sowie von der Anzahl der Zähne und der Art bzw. Menge der vorhandenen Zahnbeläge ab. Da die Professionelle Zahnreinigung im Leistungskatalog der zwischenzeitlich veralteten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) nicht enthalten ist, wird die Leistung in der Regel analog berechnet.Tatsächlich bestätigen die Daten der GOZ-Analyse der Bundeszahnärztekammer, dass in Deutschland im Durchschnitt für die Professionelle Zahnreinigung ein Honorar von 77 Euro berechnet wird. Die oben dargestellten individuellen Patientenbesonderheiten führen naturgemäß zu Abweichungen von diesem Mittelwert. Die Behauptung, ab einer willkürlich fixierten finanziellen Grenze sei eine zahnärztliche Rechnung „Abzocke“, ist fachlich wie betriebswirtschaftlich unsinnig.“ Riskante Therapieempfehlung: „Zweimal jährlich ist genug“ Entschieden zu korrigieren, so der Vizepräsident der Zahnärztekammer Berlin, ist schließlich „die Behauptung, dass man die ‚Prozedur’ nicht öfter als zweimal im Jahr über sich ergehen lassen sollte, um keine Schäden an Zähnen und Zahnfleisch zu produzieren. Üblicherweise werden die meisten Patienten in der Prophylaxe tatsächlich halbjährlich betreut. Dennoch gibt es relevante höhere PZR-Frequenzen: Bei erhöhtem Risiko, an Karies oder Parodontitis zu erkranken, und bei Patienten, die diese Erkrankungen bereits erlitten haben, aber ebenso bei starken Rauchern, Kaffee- oder Teetrinkern können häufigere Sitzungen nicht nur sinnvoll, sondern medizinisch notwendig sein. Darüber hinaus wirken sich auch Allgemeinerkrankungen (z. B. Diabetes) auf den Status der Mundgesundheit und erhöhten Präventionsbedarf aus wie auch eingeschränkte manuelle Fähigkeiten von Patienten (z. B. wegen Alter oder Rheuma). Auch in solchen Fällen ist eine häufigere professionelle Zahnreinigung als „zweimal jährlich“ medizinisch relevant.
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