08.12.2015

Senat sagt Ausgleich für ehrenamtliches Engagement der Berliner Zahnärzteschaft zu

Zahnärztliche Erstversorgung von Flüchtlingen in Berliner Notunterkünften

Berlin, 08.12.2015 – Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales hat auf einen Appell für die zahnmedizinische Erstversorgung von Flüchtlingen ehrenamtlich tätiger Berlin Zahnärztinnen und Zahnärzte, unterstützt durch die Zahnärztekammer Berlin, positiv reagiert. Die Zahnärztekammer Berlin hatte auf die erreichte Grenze des ehrenamtlichen Engagements der Berliner Zahnärzteschaft hingewiesen und um eine menschenwürdige Versorgung sowie eine angemessene Erstattung erbrachter Leistungen gebeten. Nun hat die Senatsverwaltung auf die Frage, ob die Leistungen für die Flüchtlinge, die noch nicht registriert sind, ausgeglichen würden, mit einem eindeutigen „Ja“ geantwortet. Die Flüchtlinge hätten Anspruch auf Leistungen, auch wenn sie noch nicht registriert seien. Das genaue Abrechnungsprocedere wird derzeit noch einvernehmlich besprochen. Dr. Wolfgang Schmiedel, Präsident der Zahnärztekammer Berlin, ist erleichtert über diese schnelle Zusage: „Ich freue mich über diese unbürokratische Lösung im Sinne aller Beteiligten: Zum Wohle der Flüchtlinge und zur Sicherheit der zahnärztlichen Kollegenschaft. Mein Dank richtet sich an die vielen ehrenamtlich Tätigen, die sich zum Teil bis zur Erschöpfungsgrenze Tag und Nacht engagieren, ebenso an die Senatsverwaltung, in deren Hausleitung wir einen verlässlichen Partner haben.“

Damit hat die Botschaft der Zahnärztekammer Berlin ihr Ziel erreicht. „Dennoch bleibt weiterhin viel zu tun“, betont Dr. Schmiedel. „Selbstverständlich geht das Engagement der Berliner Zahnärzteschaft und der Zahnärztekammer weiter.“ Jetzt sei das ehrenamtliche zahnärztliche Engagement auf eine solide Basis gestellt.

Seit Monaten ermöglichen Berliner Zahnärztinnen und Zahnärzte durch ihren ehrenamtlichen Einsatz eine zahnärztliche Erstbehandlung für noch nicht registrierte Flüchtlinge in den Berliner Notunterkünften. Die Zahnärztekammer Berlin unterstützt diese Einsätze organisatorisch durch einen regelmäßigen „Runden Tisch Zahnmedizinische Flüchtlingshilfe“ und finanziell durch ein Spendenkonto. Da die Zahnärztinnen und Zahnärzte mangels Versorgungsalternativen für die Flüchtlinge bis weit über ihre physische, psychische und zum Teil auch private finanzielle Belastbarkeit arbeiten, hatte sich die Berliner Zahnärzteschaft Ende November in einem offenen Brief an den Senat gerichtet.

Spendenkonto „Flüchtlingshilfe“ der Zahnärztekammer Berlin:
Zahnärztekammer Berlin
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE71 3006 0601 0401 2462 67
BIC: DAAEDEDDXXX
Verwendungszweck: FlüchtlingshilfeHier können Sie diese Pressemitteilung als PDF downloaden.
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