13.05.2002

Protest der BZÄK Hamburg

HAMBURGER ERKLÄRUNG zur gesundheitspolitischen Notstandsgesetzgebung

Anläßlich der Bundesversammlung in Hamburg am 08./09. November 2002 erklären alle Präsidenten der Zahnärztekammern in Deutschland und der Präsident der Bundeszahnärztekammer:

Die im Vorschaltgesetz für das Jahr 2003 beabsichtigten Maßnahmen sind nicht geeignet, den Anforderungen an eine moderne Zahnheilkunde gerecht zu werden. Sie sind die Fortsetzung der gesundheitspolitischen Hilflosigkeit, die seit Jahren das System in die fachliche Sackgasse und in die soziale Ungerechtigkeit führt.

Wir fordern den Gesetzgeber auf, endlich eine auf die Belange der modernen ZahnMedizin abgestimmte Reform anzugehen, um eine angemessene Versorgung der Patienten sicherzustellen. Freiheit des Berufsstandes und Eigenverantwortung der Patienten müssen oberste Priorität haben. Konzepte dafür sind hinlänglich bekannt.
Präventionsorientierte Zahnheilkunde muss mit sozialer Gerechtigkeit gepaart werden. Der Schlüssel dafür sind die befundbezogenen Festzuschüsse in der Zahnheilkunde.

Wir fordern die Politik auf, mit uns diesen Reformweg zum Wohle der Patienten zu gehen.
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