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17.01.2019Zahnärztliche Vorsorge für die Kleinsten wird endlich möglich
Untersuchungen und Schmelzhärtungsmaßnahmen ab 1. Juli 2019
Für Kleinkinder gesetzlich krankenversicherter Eltern sind vom Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) drei zusätzliche zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen festgelegt worden. Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßt diese Entscheidung des G-BA. Damit ist die jahrelange Forderung der Zahnärzteschaft für eine bessere Versorgung von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren auf den Weg gebracht.
Die gesamte Pressemitteilung der BZÄK finden Sie
hier.