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04.10.2018Warnmeldung
Angebliche „Datenschutzauskunft-Zentrale“ fordert zu kostenpflichtigem Register-Eintrag auf
Derzeit gehen Zahnarztpraxen Briefe oder Faxe zu, in der die angebliche „Datenschutzauskunft-Zentrale“ auffordert, sich kostenpflichtig in ein Register einzutragen – mit offenbar betrügerischer Absicht.
Das Anschreiben erweckt den Anschein, von einer Behörde zu stammen und suggeriert eine Verpflichtung zur Eintragung. Eine „Datenschutzauskunft-Zentrale“ existiert jedoch nicht! Wir empfehlen, das Fax-Formular keinesfalls zurückzusenden und keinerlei Kontakt zu dem Absender aufzunehmen.
Achtung! Ist ein Vertrag erst einmal zustande gekommen, kann er nicht einfach widerrufen werden. Denn die Zahnärztin bzw. der Zahnarzt handelt hierbei in seiner Eigenschaft als Unternehmer. Die für Verbraucher geltenden einfachen Widerrufsregelungen gelten hier nicht.
Sollte es dennoch zu einem Vertragsschluss gekommen sein, empfehlen wir Ihnen, schriftlich die Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 Absatz 1 BGB zu erklären und die gestellte Rechnung nicht zu begleichen.
Für Rückfragen steht Ihnen das Justiziariat gerne zur Verfügung: Sie erreichen Frau Mitteldorf unter der Telefonnummer
(030) 34 808 161 oder per
E-Mail.