Wahl ehrenamtlicher Richter und Stellvertreter
bei den Berufsgerichten
Die Berliner Zahnärzteschaft wird hiermit aufgerufen, sich für die oben genannten Ämter im Verwaltungs- sowie Oberverwaltungsgericht bis 31. Oktober 2023 zu bewerben.
Gemäß § 70 Abs. 1 Berliner Heilberufekammergesetz (BlnHKG) werden ehrenamtliche Richter und ihre Stellvertreter aus den von der Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Berlin vorgelegten Vorschlagslisten von einem Ausschuss bei den Berufsgerichten gewählt. Die Vorschlagslisten sollen der Delegiertenversammlung voraussichtlich am 23. November 2023 vorgelegt werden. Die Berliner Zahnärzteschaft wird hiermit aufgerufen, sich für die oben genannten Ämter zu bewerben.
Voraussetzungen für das Amt als ehrenamtlicher Richter oder Stellvertreter am Verwaltungs- bzw. Oberverwaltungsgericht sind:
- Deutsche Staatsbürgerschaft;
- Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes Berlin;
- Vollendung des 25. Lebensjahres;
- möglichst nicht älter als 65 Jahre;
- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Zahnarzt (für ehrenamtliche Richter am Verwaltungsgericht);
- mindestens 10 Jahre Berufserfahrung als Zahnarzt (für ehrenamtliche Richter am Oberverwaltungsgericht).
Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen:
- Mitglieder der Organe der Kammern und der Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin;
- Beschäftigte der Kammern, der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin, der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Berlin und der Aufsichtsbehörde;
- Personen, die das passive Kammerwahlrecht nicht besitzen;
- Personen, gegen die im Disziplinarverfahren oder im berufsrechtlichen Verfahren unanfechtbar eine Maßnahme verhängt worden ist, die im Berufsverzeichnis eingetragen und noch nicht nach § 86 gelöscht wurde;
- Personen, die infolge eines Richterspruches die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind;
- Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge kann;
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen;
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind;
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung;
- Richter;
- Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind;
- Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit;
- Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Die Amtsdauer beträgt aktuell fünf Jahre (Wahl für 2023 bis 2028).
Erfahrungsgemäß treten das Verwaltungsgericht ca. 2-3 Mal jährlich und das Oberverwaltungsgericht ca. 1-2 Mal jährlich zusammen. Eine besondere zeitliche Belastung sollte durch dieses Ehrenamt also nicht entstehen.
Dem Verwaltungsgericht sowie dem Oberverwaltungsgericht müssen jeweils mindestens 12 Personen vorgeschlagen werden.
Die ehrenamtlichen Richter erhalten eine Entschädigung gem. JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz).
Sofern Sie sich für eines der oben genannten Ämter interessieren, können Sie sich spätestens bis 31. Oktober 2023 in der Zahnärztekammer Berlin | Referat Berufsrecht | Stallstraße 1 |10585 Berlin schriftlich mit einer kurzen Vita bewerben.
Den Gerichten müssen folgende Angaben mitgeteilt werden:
- Name
- Geburtsort
- Geburtstag
- Beruf
- Privatanschrift
Eine Ernennung für beide Gerichte ist nicht möglich.