17.11.2020

Umstellung auf maschinelle Aufbereitung

Start ab 1. Januar 2021

Die Herausforderungen bei der Umstellung für unsere Praxen werden in Einzelfällen vom Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) berücksichtigt.
Seit 2012 seit die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zur grundsätzlichen Anwendung der maschinellen Aufbereitung von kritisch-B-Medizinprodukten verabschiedet wurde, war es uns gelungen, die manuelle Aufbereitung in unseren Praxen zu erhalten. Damit konnte der Vorstand der Zahnärztekammer Berlin, gemeinsam mit den Mitarbeitenden für die Berliner Praxen - im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern - eine sehr lange Übergangszeit von über acht Jahren für eine Umrüstung auf die maschinelle Aufbereitung erreichen. Während es in anderen Bundesländern zu Praxisschließungen kam, hat das LAGeSo bereits in der Vergangenheit mit Augenmaß agiert und die Praxen im Rahmen der notwendigen aufsichtsrechtlichen Inspektionen bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelungen unterstützt.
Der Kammervorstand hat sich in den vergangenen Wochen intensiv auf allen politischen Ebenen bemüht, die manuelle Aufbereitung als weiteren Weg neben der maschinellen Aufbereitung zu erhalten. Wir haben Sie darüber informiert, dass wir Gespräche mit den Aufsichtsbehörden führen und wollten für unsere Praxen einen weiteren Aufschub erreichen. In diesen Gesprächen haben wir versucht, auch wegen der zum Teil erheblichen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, mit dem LAGeSo eine nochmalige Verschiebung des Starttermins oder eine weitere Duldung über die vergangenen acht Jahre hinaus für unsere Praxen zu verabreden. Dies ist uns leider nicht gelungen.
Das LAGeSo hält am Starttermin ab 01.01.2021 fest. Dennoch war es wichtig, den Dialog mit dem LAGeSo zu führen, denn in diesem Gespräch hat das LAGeSo ausdrücklich zugesagt, dass es die Umsetzung der Anforderung mit Augenmaß begleiten und gemeinsam mit den Praxen praktikable Lösungen finden wird.

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
nach einem Spitzengespräch zwischen Zahnärztekammer (ZÄK) Berlin und Vertretern des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) ergeht nach der Bestätigung durch das LAGeSo vom Freitag, 13.11.2020, folgende Information an alle Kolleginnen und Kollegen:
Starttermin für die maschinelle Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend der Risikobewertung des Rober Koch-Institutes (RKI) der Klasse kritisch-B-Medizinprodukte mit Hohlräumen (z. B. innengekühlte Bohrer), chirurgische Übertragungsinstrumente bleibt nach Ankündigung des LAGeSo der 01.01.2021. Die Umstellung von der bisher durch das LAGeSo geduldeten manuellen Aufbereitung zur maschinellen Aufbereitung soll schnellstmöglich erfolgen. Im Rahmen eines Gesprächs zwischen LAGeSo und ZÄK Berlin hat das LAGeSo jedoch zugesagt, die Umsetzungsforderung auf die maschinelle Aufbereitung mit Augenmaß zu begleiten und die Einzelsituation in den Berliner Praxen bei der Umstellung des Aufbereitungsverfahrens umfassend zu berücksichtigen. Zukünftig wird die manuelle Aufbereitung nur noch in begründeten Einzelfällen vom LAGeSo geduldet.
Wir bitten Sie, die notwendige Investition für eine maschinelle Aufbereitung für das kommende Jahr einzuplanen, die Umstellung nun anzugehen und den Starttermin für die Umstellung auf die maschinelle Aufbereitung ab 01.01.2021 zu beachten.

Hinweis zur Umstellung auf maschinelle Aufbereitung
Ihre Zahnärztekammer Berlin wird Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, gerne bei der Umstellung begleiten. Neben unserem BuS-Dienst stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referats Praxisführung für Fragen zur Verfügung. Ebenfalls können Sie die Bauberatung für die Planung kostenlos in Anspruch nehmen.
Im Rahmen der Einzelfallbetrachtung durch das LAGeSo müssen diejenigen Praxen, die noch kein RDG betreiben, oder die eine ggf. befristete Duldung der manuellen Aufbereitung im Einzelfall erreichen möchten, gegenüber dem LAGeSo belegen, dass zeitnah im Jahr 2021 die ersten ernsthaften Schritte unternommen wurden, um die Umstellung vorzunehmen. Hierzu können z. B. zählen:

  • die Kontaktaufnahme mit dem Vermieter ggf. über bauliche Anpassungen,
  • (Vor-)Verträge mit Dentaldepots oder Herstellern von Geräten zur maschinellen Aufbereitung,
  • die finanzielle Einplanung der Anschaffung eines RDG in die betriebswirtschaftliche Planung für das Jahr 2021.

Auch die Vereinbarung über eine maschinelle Aufbereitung bei einem Kollegen oder einer Kollegin ist zulässig.
Das LAGeSo hat schriftlich zugesagt, während möglicher Begehungen mit den Betreibern alle notwendigen Fragen zu klären. Die für Ihre Praxis gegebenenfalls in Fragen kommende Ausnahme muss also dann mit dem LAGeSo besprochen und festgelegt werden.

Ihr Vorstand
der Zahnärztekammer Berlin

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
Tel: (030) 34 808 0 | Fax: (030) 34 808 200 | E-Mail: info@zaek-berlin.de