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08.06.2020

Umsetzung des DICOM-Standards verschoben

Informationsaustausch in der Medizin

Laut Bundeszahnärztekammer und Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt vom 28.02.2020 wird die Anforderung der DIN6862-2, die Aufzeichnungen von digitalen Röntgenbilddaten im DICOM-Format (Digital Imaging and Communications in Medicine), die ab dem 01.01.2020 gefordert wurden, bis auf Weiteres zurück gezogen. Zu gegebener Zeit werden wir Sie informieren, wann das DICOM-Format bindend wird.

Für DVT-Geräte jedoch, die nach dem 31.03.2020 in Betrieb genommen worden sind, ist dieses Format bereits bindend. Allen Kolleginnen und Kollegen, die in naher Zukunft beabsichtigen, ein neues digitales Röntgengerät bzw. EDV zu erwerben, muss daher geraten werden, darauf zu achten, dass diese DICOM-fähig sind.

Einen lesenswerten Artikel der Röntgenstelle der Bundeszahnärztekammer zum DICOM-Standard in der Zahnheilkunde vom Juni 2019 finden Sie bei zm-online bzw. in den zm 13|2019.

Dr. Veronika Hannak
Zahnärztliche Stelle Röntgen

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