15.12.2021
Strahlenschutz: Aktualisierungsfristen verlängert
bis 30.06.2022
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
hiermit geben wir Ihnen folgende wichtige Information der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz weiter:
Die Aktualisierung der Fachkunde / Kenntnisse im Strahlenschutz nach § 48 Absatz 1 Satz 1 bzw. § 49 Absatz 3 Strahlenschutzverordnung (StrSchV) besagt: Ab dem 01.03.2020 abgelaufene Aktualisierungsfristen gelten als eingehalten, wenn die Kursteilnahme spätestens bis zum 30. Juni 2022 bei der zuständigen Stelle nachgewiesen wird.
Diese Regelung gilt sowohl für Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch für Zahnmedizinische Fachangestellte.
Dr. Veronika Hannak
Zahnärztliche Stelle Röntgen