05.02.2018
Reformiertes Mutterschutzgesetz
Das seit dem 01.01.2018 gültige reformierte Mutterschutzgesetz bringt für angestellte Zahnärztinnen, ZFAs und ZFA-Azubis Neuerungen.
Ihre Zahnärztekammer Berlin beantwortet Ihnen zum reformierten Mutterschutzgesetz gerne alle Fragen:
Bei praxisbezogenen Fragestellungen wenden Sie sich bitte an das Referat Praxisführung;
Frau Kübler erreichen Sie unter Tel. (030) 34 808 119 oder Frau Aksutat unter Tel. (30) 34 808 146 oder per E-Mail.
Für juristische Hintergrundfragen wenden Sie sich bitte an unsere Justiziarin, Frau Mitteldorf, unter Tel. (030) 34 808 161 oder per E-Mail.
Hier finden Sie das reformierte Mutterschutzgesetz und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Leitfaden zum Mutterschutz herausgegeben.