09.12.2021

PAR-Behandlung – Vergleich Bema GOZ

Aktuelle Honorierung der Parodontitis-Behandlung

Die Parodontitis ist nach der Karies die zweithäufigste Munderkrankung. In Deutschland leiden etwa 11,5 Millionen Erwachsene an Parodontitis. Prognostisch wird der Behandlungsbedarf aus demografischen Gründen in den nächsten Jahren ansteigen.

Die am 1. Juli 2021 in Kraft getretene PAR-Richtlinie für die Behandlungen bei gesetzlich versicherten Patienten beinhaltet auch eine Fortentwicklung der Honorierung im einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema). Neue Leistungen sind aufgenommen und bestehende Positionen aufgewertet worden. Obgleich diese Neuerungen im Moment noch in mancher Praxis für Umstellungen und damit verbundene Unsicherheiten sorgen, ist der positive Effekt für Zahnärzte und Patienten offensichtlich.

Die Umsetzung wissenschaftlicher Kenntnisse und ein individuell auf den Patienten angepasstes Behandlungsprogramm waren in der GKV längst überfällig und heben dort die PAR-Behandlung auf ein neues Niveau. Die GOZ 2012 hingegen bleibt unverändert und unangepasst erhalten.

Um Praxisinhabern eine Übersicht zu geben, haben wir eine TABELLE erstellt, in der wir die Vergütung der Bema-Positionen den entsprechenden GOZ-Leistungen gegenüberstellen. Um die Bema-Punktzahlen in Euro-Beträge umzusetzen, fand der PAR-Punktwert der Wohnortkassen AOK und BKK in Berlin (1,1479 Euro, Stand 03.09.2021) Anwendung.

Mit dieser Übersicht möchten wie Ihnen einen Anreiz zur kritischen Auseinandersetzung mit den unterschiedlichen Vergütungssystemen in der GKV und der privaten Zahnmedizin geben.

Dr. Jürgen Brandt
Mitglied des Vorstandes 
Referat Gebührenordnung für Zahnärzte

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