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30.11.2018

Neues Kammergesetz in Kraft

Rechtliche Grundlagen für die Berliner Heilberufekammern aktualisiert

Das neue Berliner Heilberufekammergesetz ist zum 30. November 2018 in Kraft getreten. Zuvor hatte Mitte Oktober das Abgeordnetenhaus von Berlin die Neufassung des Gesetzes beschlossen. Mit dem Gesetz werden die rechtlichen Grundlagen für die fünf Heilberufekammern zusammengeführt, modernisiert und an die Entwicklungen des Gesundheitswesens angepasst. Es gilt für fast 50.000 Zahnärzte, Ärzte, Apotheker, Psychologische Psychotherapeuten sowie Tierärzte, die ihren Beruf im Land Berlin ausüben. Das bisher geltende Berliner Kammergesetz von 1978 wird damit abgelöst. Das neue Berliner Heilberufekammergesetz ist entstanden unter aktiver Mitgestaltung der Selbstverwaltungen, u. a. der Zahnärztekammer Berlin. Es soll die Berufsaufsicht, die Qualitätssicherung, die Transparenz in Verwaltungsabläufen, die Selbstverwaltung der Kammern und den Patientenschutz stärken. Die Weiterbildung der Kammermitglieder als eine der Kernaufgaben der Selbstverwaltung wird flexibilisiert und entbürokratisiert. Lesen Sie dazu auch unser Interview mit Senatorin Dilek Kolat aus dem MBZ 07-08|2017
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