03.12.2021

IfSG | 3G-Regel in Zahnarztpraxis

Nach Appell der Zahnärzteschaft zur Anpassung des Gesetzes: Senatsverwaltung setzt Kontrollen zur täglichen Testpflicht von Geimpften bzw. Genesenen in Zahnarztpraxen aus

Die Neuregelung des §28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) hat in den vergangenen Tagen für Verwirrung und Rechtsunsicherheit gesorgt. Nachdem die Zahnärztekammer Berlin zum Thema im permanenten, direkten Austausch mit der Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG) war und ist, erhielten wir heute postalisch ein Rundschreiben von Martin Matz, Gesundheits-Staatssekretär. Wir können Ihnen als ersten Erfolg vermelden, dass die Senatsverwaltung die Verfolgung von nicht vorgenommenen täglichen Testungen bis zur endgültigen Klärung durch den Bundesgesetzgeber ausgesetzt hat. Wir empfehlen wie bisher zwei (Schnell-)Tests pro Woche (inkl. Dokumentation), bis eine endgültige Klärung durch den Bundesgesetzgeber, wie auch von der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) gefordert, erfolgt ist.

Schreiben BMG Testpflicht § 28 IfSG vom 02.12.2021

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