09.05.2019

Neue Kinderschutz-Leitlinie

mit Handlungsempfehlungen für die zahnärztliche Untersuchung

Kindeswohl und Kinderschutz beginnen mit der Schwangerschaft und enden mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Daraus ergibt sich eine Vielzahl von Schnittstellen der versorgenden Bereiche für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien. Unter Federführung der Fachgesellschaft Deutsche Gesellschaft für Kinderschutz in der Medizin wurde in Zusammenarbeit mit 82 Fachgesellschaften, Organisationen, Bundesbeauftragten und Bundesministerien aus den Bereichen Gesundheitswesen, Jugendhilfe und Pädagogik die AWMF S3+ Leitlinie zur Detektion, Diagnostik und zum Schutz vor Kindesmisshandlung, -missbrauch und/oder -vernachlässigung (kurz: Kinderschutz-Leitlinie) entwickelt. Damit erhalten alle Disziplinen, die sich im Kinderschutz engagieren, eine gemeinsame Basis zur Kooperation – mit klarer Sprachregelung, Rollenzuweisungen und Handlungsempfehlungen für ihren Berufsalltag. Da orale Verletzungen ein Zeichen von Kindeswohlgefährdung sein können, sind Zahnärzte besonders angesprochen. Für sie gibt es in der Leitlinie ein spezielles Kapitel mit Erläuterungen und Handlungsempfehlungen: 4.3.5 Zahnärztliche Untersuchung (ab Seite 132). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften.
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