13.02.2019Neue Anstellungsregelung
Künftig bis zu vier angestellte Kollegen
Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften bis zu vier angestellte Kollegen beschäftigen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt.
Mehr Informationen finden Sie
hier in der KZBV-Pressemitteilung.