13.02.2019

Neue Anstellungsregelung

Künftig bis zu vier angestellte Kollegen

Ab sofort können niedergelassene Vertragszahnärzte in Einzelpraxen oder Berufsausübungsgemeinschaften bis zu vier angestellte Kollegen beschäftigen. Darauf haben sich Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und GKV-Spitzenverband (GKV-SV) geeinigt. Mehr Informationen finden Sie hier in der KZBV-Pressemitteilung.
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