08.11.2021

Masern-Impf-Nachweis: bis 31.12.

Impfpflicht für das gesamte Praxisteam, andernfalls drohen Bußgelder

Alle Personen, die in einer Zahnarztpraxis oder anderen zahnmedizinischen Einrichtungen tätig sind und nach dem 31.12.1970 geboren wurden, müssen bis spätestens zum 31.12.2021 die Impfungen nachweisen, Praxisinhaber sowie Auszubildende, Praktikanten oder sonstige Tätige eingeschlossen – auch wenn sie keinen direkten Kontakt zu Patienten haben.

Alle Informationen finden Sie HIER.

Stallstraße 1, 10585 Berlin, Deutschland
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