10.06.2021

IT-Sicherheit

Zusätzlich zu den bereits bestehenden Verpflichtungen in Bezug auf den Datenschutz legt die durch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erstellte IT-Sicherheitsrichtlinie konkrete Sicherheitsanforderungen fest, die von den Zahnarztpraxen verbindlich zu beachten sind. Ziel ist es, IT-Systeme und sensible Daten in den Praxen noch besser zu schützen.
Die neuen Regelungen sind ab dem 02.02.2021 in Kraft getreten, die Umsetzungstermine der verschiedenen Maßnahmen wurden gestaffelt, beginnend mit dem 01.04.2021.
Die gute Nachricht ist, dass die IT-Sicherheitsrichtline keine neuen Vorgaben macht, sondern bestehende konkretisiert und verbindlich festlegt. Die meisten Anforderungen werden in den Praxen bereits jetzt schon erfüllt.
Einen guten Überblick sowie hilfreiche FAQs bieten die folgenden Websites:
https://www.kzbv.de/hintergrund-und-faq.1475.de.html
https://www.kbv.de/html/it-sicherheit.php

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