03.12.2021

Impfangebot durch Zahnärzteschaft

 

Die Beschlüsse der Bund-Länder-Beratung zur weiteren Pandemie-Bewältigung enthalten zunächst noch keine Impfberechtigung für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Hierzu sollen in den kommenden Tagen gesonderte Regelungen beschlossen werden.

Die Zahnärztekammer Berlin fordert eine sichere Rechtsgrundlage und klare, praktikable Regelungen. Die Bundeszahnärztekammer setzt sich in Gesprächen mit dem Bundesministerium für Gesundheit aktiv dafür ein.

Hier finden Sie die Pressemitteilung der BZÄK und KZBV vom 03.12.2021 zur Beschleunigung der Impfkampagne.

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